Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 33. Band. (33)

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besonderes Gewicht legt er auf die treffliche Ausgestaltung der Jahres- 
versammlungen in Referat und Besprechung. So bietet auch der steno- 
graphische Bericht über die 10. Versammlung vom Jahre 1912 wieder 
reiches Material über die wichtigsten Fragen der Jugendfürsorge. 
Den Besserungsanstalten wird, eine Folge der allgemeinen Hebung der 
Fürsorge überhaupt, ein besonders breiter Raum in den Vorträgen zuge- 
wiesen. Oberdirektor MARCoVIcH üußerte sich eingehend über die Reform 
der Besserungsanstalten; sein Vorschlag geht in der Hauptsache dahin. 
daß die Fürsorgeanstalten mit modern eingerichteten gewerblichen und 
landwirtschaftlichen Arbeitsbetrieben, also auch mit modernen durch 
Kraftantrieb betriebenen Maschinen ausgestattet werden, um die Arbeit 
dazu zu erheben, was sie sein soll, zu einer Einrichtung, die den Zöglingen 
jene Fühigkeiten tatsächlich zu verleihen imstande ist, die es ihnen er- 
möglichen, sich in der Freiheit als nützliche Glieder der menschlichen Ge- 
sellschaft behaupten zu können. Dieser Grundsatz ist auch für unsere neu- 
gegründeten Fürsorgeanstalten in Deutschland maßgebend geworden. 
Ein wichtiges Thema, das ständig auch auf den deutschen Versamm- 
lungen für Jugendfürsorge erscheint, behandelt Landesgerichtsrat Dr. GABRIEL 
in seinem Vortrag: Die Behandlung der schwer erziehbaren Fürsorgezög- 
linge; diese sind die gefährlichsten Elemente, die ständig die Disziplin 
durchbrechen, zu Revolten aufreizen und Aufseher und Wärter in höchste 
Verzweiflung setzen. Es ist darum die Forderung gerechtfertigt nicht 
nach einer Vervielfältigung der Anstalten, wohl aber nach einer Differen- 
zierung derselben, damit durch die Teilung der Arbeit die vielgestaltigen 
Aufgaben der Fürsorgeerziehung geleistet werden können. Es sei noch 
hingewiesen auf die von hohem pädagogischen Verständnis getragenen 
Ausführungen des Direktors RADAUER über den Einfluß der Arbeit auf die 
Erziehung, des Anstaltsseelsorgers SCHUBERT über die Behandlung des 
Rückfalle in Erziehungs- und Besserungsanstalten, sowie auf die sehr zeit- 
gemäßen Vorschläge des Chefarztes Dr. Lazar über ärztliche Probleme 
der Fürsorgeerziehnng. 
Eine wertvolle Beigabe bildet die vergleichende Uebersicht des Ööster- 
reichischen Gesetzentwurfes über die Fürsorgeerziehung nach Regierungs- 
antrag, Antrag des Herrenhauses und Antrag des Subkomitees. 
Rupprecht. 
Dr. Friedrich Kitzinger, a. o. Professor an der Universität München, Die 
Verhinderung strafbarer Handlungen durch Poliı- 
zeigewalt. Grundzüge der Rechtspolizei und Beiträge zur Kon- 
struktion des Strafrechts (Verlag C. H. Beck, München 1913). 
Die vorbeugende Bekämpfung der Verbrechen durch Maßnahmen 
zu ihrer Verhütung nimmt, insbesondere seitden in der Jugendfürsorge
	        
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