Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 33. Band. (33)

tegration. Zwar oszillieren — nach CHATTERTON HıznL — diese beiden 
Kräfte stets, doch sei nur auf diese Weise ein Fortschritt möglich. Auch 
im Aufsuchen der Wege, die jede dieser Kräfte geht, hat der Verfasser 
dankenswerte Arbeit geleistet. Die stärksten Kräfte des Kollektivismus 
seien die Religion mit ihrer Kerntendenz, zur Pflicht zu erziehen und 
besonders in neuerer Zeit der Patriotismus und das Nationalgefühl, denen 
als Kampfmittel des Irrationalismus insbesondere der Reichtum und der 
Sozialismus gegenüberstünden. Der Hinweis darauf. daß der Sozialismus 
eine Schöpfung der „desintegrierenden Kraft“ ist und trotz seines Na- 
mens Zwecke des einzelnen Individuums verfolgt, kann wohl zu den besten 
Gedanken des Buches gerechnet werden. Doch ist damit keineswegs die 
Aufzählung seiner guten Seiten erschöpft. Schade, daß die stete Wieder- 
holung eines und desselben Gedankens, eines und desselben Begriffes durch 
deutsche und fremdsprachige Synonyme, die Vorliebe für Fremdwörter 
überhaupt den guten Kern oft in bittere Schale hüllen. Doch wird der 
Umstand, daß der Verfasser kein Deutscher ist, manches entschuldigen, 
wiewohl gerade Engländer sonst in der Kunst, schwierige Themate leicht- 
faßlich darzustellen, rühmlichst bekannt sind. Dr. Tbeyer. 
Dr. Karl Kumpmann, Die Reichsarbeitslosenversicherung. 
Zugleich ein Beitrag zur Arbeitslosenfrage überhaupt. Tübingen, 
J. C. B. Mohr. 1913. 
Wie der Verfasser in seinem Vorwort betont, will das Buch nur einen 
knappen, systematischen Ueberblick über die Arbeitslosenversicherungs- 
frage in ihrem gegenwärtigen Stand geben. Es ist daher erklärlich, daß 
es wesentlich Neues nicht bringt und daß eine Festlegung auf bestimmte 
Prinzipien im allgemeinen vermieden wird. Jedoch erwartet sich der Ver- 
fasser mit fast der gesamten Literatur alles Heil nur zunächst von einer 
befriedigenden Entwicklung des öffentlichen Arbeitsnachweises, dessen all- 
mähliche, friedliche Monopolisierung er im Grunde anstrebt. Als Muster 
für diese schwebt ihm die zentralistische englische Arbeitsnachweisorgani- 
sation vor Augen, die bekanntlich auch die Grundlage für die dortige staat- 
liche Arbeitslosenversicherung bildet. 
Um diesen Hauptgedanken — öffentliche Arbeitsnachweisorganisation 
als Grundlage der Reichsarbeitslosenversicherung — ranken sich zahlreiche 
Details. Interessant ist insbesondere davon zu erfahren, daß der Verfasser 
die rein kommunale Versicherung gleich in welcber Form ablehnt und die 
gewerkschaftliche Versicherung anerkennenswert nennt, ibr aber mit Recht 
den erwarteten Erfolg abspricht. 
Da die Verhältnisse für eine Reichsarbeitslosenversicherung nach seiner 
Ansicht noch nicht reif sind, schlägt er in weitem Umfang Selbsthilfe als 
Zwischenlösung vor: für diejenigen, die nicht an eine Gewerkschaftsver-
	        
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