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Von größtem Interesse sind (kommt mir vor) die beiden letzten Bände,
welche ausschließlich das isländische Recht behandeln. Besonders inter-
essant ist die ausführliche Darstellung des isländischen Straf- und Prozeß-
rechts im 5. Band. Wie der Herausgeber in seinem Vorwort hervorhebt,
zeigt es sich hier — worauf auch andere Forscher aufmerksam gemacht
haben —, daß der Rechtsvortrag der Logsogumenn eher als wissenschaftliche
Vorlesungen, denn als geltendes Gesetz und Recht zu betrachten sind. Sie
geben nicht das isländische Rechtsleben wieder, sondern zeigen, in welcher
Richtung das isländische Gerichtswesen sich bewegte und welche technische
Höhe es erreicht hatte.
Die im Vorwort zum 5. Bande angezeigten Namen- und Sachenregister
sind noch nicht erschienen, aber ich hoffe, daß sie nicht lange auf sich
warten lassen.
Kristiania (Norwegen) Oktober 1914. A. Taranger.
Anzeigen.
Sammlung Göschen. Erbrecht von Wilhelm v. Blume, 1913.
I. Einleitung. Grundfragen des Erbrechts,
II. Die Nachlaßberechtigten.
Deutsche Rechtsgeschichte von Richard Schröder. I. Bis zum
Mittelalter (1912). II. Die Neuzeit (1913).
Der erste Band der Rechtsgeschichte enthält die Darstellung der ger-
manischen Urzeit, der fränkischen Zeit und des deutschen Mittelalters. Der
ıweite Band behandelt in zwei Abschnitten die Neuzeit von 1495—1806
und von 1806—1871. SCHRÖDERs klare, kurzgefaßte Rechtsgeschichte wird
namentlich den Studierenden als Einführung erwünscht sein.
Ludwig Lass, Reichsversicherungsordnung nebst Einführungs-
gesetz vom 19. Juli 1911. Mannheim und Leipzig 1914, J. Benz-
heimer. I. Teil: Krankenversicherung. 309 S.
Text mit Anmerkungen, die zur Einführung in die Handhabung der
Krankenversicherung geeignet sind.
Walter W. Rauer, Der deutsche Kaiser. Eine rechtshistorische
Studie. Berlin 1913, Puttkammer u. Mühlbrecht. 117 S.
Eine Anschütz und Haenel gewidmete Dissertation.