Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 33. Band. (33)

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Forstinspektoren °” und in Steuervergehen dem Kommissär für 
Verwaltung der indirekten Steuern tibertragen °®. Auf dem Ge- 
biete des bürgerlichen Rechts — mit Ausnahme des Handels- 
rechts ®® — blieb die Bevölkerung allerdings ohne Rechtsschutz. 
Die Schwierigkeiten, außerordentliche Gerichte zu bestellen, waren 
hier zu groß und für den Schaden, der daraus entstand, hatte einzig 
und allein die französische Nationalregierung die Verantwortung 
zu tragen . 
Im griechisch -türkischen Krieg versagte sogar die ganze 
ordentliche Zivilgerichtsbarkeit und griffen daher die Militärgerichte 
ein®. Daß auch die Haager Friedenskonferenzen nicht den Mut 
fanden, hier mit klaren Bestimmungen den kopflosen Behörden 
die Richtung zu weisen und das Gewissen zu schärfen, ist zu 
bedauern. 
In Belgien ergaben sich bis jetzt keine Schwierigkeiten, in- 
sofern hier, insbesondere auch in Brüssel, wo der Justizpalast 
zugleich als Lazarett und teilweis auch für Verteidigungszwecke 
eingerichtet war, die Gerichte ihre Tätigkeit fortsetzten. 
8 5. 
Die Verwaltung. 
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Verwaltung, 
welche neben der Wahrnehmung der militärischen Interessen die 
besondere Aufgabe bat, für die Bewohner des Besetzungsgebiets 
#" Erlaß vom 5. Dez. 1870. 
5 Erlaß vom 24. Januar 1871. 
5% Die Handelsgerichte in Straßburg und Mülhausen hatten ihre Tätig- 
keit während des ganzen Krieges nicht eingestellt und fanden von seiten 
der deutschen Behörden jede Unterstützung. 
© Ueber die deutsch-französische Streitfrage vgl. weiter Loknıng 121 ff. 
Periıt, De l’administration de la justice en territoire occup6 1910, S. 92 ff. 
Rray, L’occupation militaire en temps de guerre 1894, S. 311 ff. 
“ Lx Fur, Etude sur la guerre hispano-americaine de 1898. (Revue 
de droit international public V. S. 700 ff.)
	        
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