Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 33. Band. (33)

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Schon in Friedenszeiten muß Belgien Brotgetreide einführen. 
Es erzeugt z. B. etwa 400000 T. Weizen und braucht zirka 
1650000 T. Die Reguisitionen der Entente-Mächte und der 
deutschen Truppen haben die Vorräte gelichtet. Die Einfuhr 
hörte während des Krieges auf, und die Ernte war an vielen Orten 
vernichtet. 
Als die ersten Schwierigkeiten entstanden, ging wie auf 
Kommando durch die ganze gegnerische Presse der Vorwurf, die 
Deutschen verletzten den Art. 43, wonach der Besetzende alle 
von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen hat, um nach 
Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben 
wiederherzustellen. 
Demgegenüber muß aber folgendes festgestellt werden ”’: 
Schon am 15. August, also noch nicht zwei Wochen nach 
Ausbruch des Krieges, hat der deutsche Gesandte im ‚Haag 
an den holländischen Minister des Aeußern eine Note gerichtet, 
in der er darauf hinwies, daß durch die Verheerungen des Krieges 
in Sudbelgien en Mangel an Lebensmitteln ent- 
stehen könne. Die deutsche Regierung wolle alles, was in ihrer 
Macht stehe, tun, um dem abzuhelfen. Sie lade die niederländi- 
sche Regierung ein, diejenigen Maßregeln zu treffen, die ihr nütz- 
lich erschienen, um an der Maas Lebensmittel und Mundvorrat 
anzusammeln, welche die belgische Bevölkerung ernähren könnten. 
Der Oberbefehl des deutschen Heeres sei seinerseits bereit, die 
Eisenbahnverkehrsmittel zu stellen, sobald er glaube, über diese 
verfügen zu können. ‚Der holländische Minister nahm am 17. Au- 
gust von der Anregung des Gesandten mit Genugtuung Kenntnis, 
da sie die Sorge bekunde, der belgischen Bevölkerung nach Mög- 
lichkeit das vom Kriege unzertrennliche Elend zu ersparen. Die 
Antwort der holländischen Regierung ist am 3. Oktober erfolgt. 
Sie lautete aber ablehnend. Es waren Verhandlungen mit der 
” Vgl. die Frankfurter Zeitung v. 26. Okt., Nr. 297, Morgenblatt.
	        
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