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Schon in Friedenszeiten muß Belgien Brotgetreide einführen.
Es erzeugt z. B. etwa 400000 T. Weizen und braucht zirka
1650000 T. Die Reguisitionen der Entente-Mächte und der
deutschen Truppen haben die Vorräte gelichtet. Die Einfuhr
hörte während des Krieges auf, und die Ernte war an vielen Orten
vernichtet.
Als die ersten Schwierigkeiten entstanden, ging wie auf
Kommando durch die ganze gegnerische Presse der Vorwurf, die
Deutschen verletzten den Art. 43, wonach der Besetzende alle
von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen hat, um nach
Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben
wiederherzustellen.
Demgegenüber muß aber folgendes festgestellt werden ”’:
Schon am 15. August, also noch nicht zwei Wochen nach
Ausbruch des Krieges, hat der deutsche Gesandte im ‚Haag
an den holländischen Minister des Aeußern eine Note gerichtet,
in der er darauf hinwies, daß durch die Verheerungen des Krieges
in Sudbelgien en Mangel an Lebensmitteln ent-
stehen könne. Die deutsche Regierung wolle alles, was in ihrer
Macht stehe, tun, um dem abzuhelfen. Sie lade die niederländi-
sche Regierung ein, diejenigen Maßregeln zu treffen, die ihr nütz-
lich erschienen, um an der Maas Lebensmittel und Mundvorrat
anzusammeln, welche die belgische Bevölkerung ernähren könnten.
Der Oberbefehl des deutschen Heeres sei seinerseits bereit, die
Eisenbahnverkehrsmittel zu stellen, sobald er glaube, über diese
verfügen zu können. ‚Der holländische Minister nahm am 17. Au-
gust von der Anregung des Gesandten mit Genugtuung Kenntnis,
da sie die Sorge bekunde, der belgischen Bevölkerung nach Mög-
lichkeit das vom Kriege unzertrennliche Elend zu ersparen. Die
Antwort der holländischen Regierung ist am 3. Oktober erfolgt.
Sie lautete aber ablehnend. Es waren Verhandlungen mit der
” Vgl. die Frankfurter Zeitung v. 26. Okt., Nr. 297, Morgenblatt.