Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 33. Band. (33)

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Deutschland hat nun aber später auf Anfrage des amerika- 
nischen und spanischen Gesandten sogar die förmliche Er- 
klärung abgegeben, daß Lebensmittel, die in Belgien eingeführt 
werden, unter Kontrolle bleiben und lediglich zur. Ernährung der 
Bevölkerung dienen, aber nicht beschlagnahmt werden. Die bri- 
tische Regierung konnte daher ihre Politik des kalten Herzens 
nicht dauernd aufrechterhalten und mußte schließlich zugeben, 
daß Lebensmittel von niederländischen Häfen nach Belgien ein- 
geführt werden dürfen. Auch erhielt der belgische Gesandte in 
London die Erlaubnis, aus England Lebensmittel an die Adresse 
des amerikanischen und spanischen Gesandten in Belgien zur Ver- 
teilung an die verschiedenen Hilfskoniitees auszuführen. Der spa- 
nische und amerikanische Gesandte haben einen Ausschuß aus den 
hervorragendsten Mitgliedern der Kolonie zusammenberufen (comite 
central de secours et alimentation), um die Neutralität der über- 
nommenen Maßregeln zu verbürgen. Aus den Vertretern der Ver- 
einigten Staaten in London, Brüssel, Haag und Berlin ist eine Kom- 
mission zur Erleichterung der Not in Belgien errichtet worden, in der 
neben einigen Amerikanern aus London und Brüssel auch die amerika- 
nischen Konsuln und verschiedene amerikanische und spanische 
Geschäftsleute aus England, Belgien und Holland sitzen. Die 
Kommission hat Bureaus in Antwerpen, Rotterdam, Gent, Lüttich 
und an anderen Plätzen errichtet, die unter amerikanischer 
Verwaltung stehen. Auch wurden Maßregeln ergriffen, um 
genügende Vorräte von Amerika nach Rotterdanı zu bringen. Die 
Kommission schätzte, daß monatlich für 2'/, Millionen Gulden an 
Lebensmitteln verteilt werden müssen. Das wird aber kaum reichen. 
Die Besserung der Verpflegungsverhältnisse in Belgien ist 
vor allem dem .menschenfreundlichen Eingreifen der Vereinigten 
Staaten zu danken, während die Engländer anfangs nur darauf 
ausgegangen waren, einen Notstand zu schaffen, um dann gegen 
die Deutschen, wiederum nach berühmten Mustern, den Vorwurf 
der Barbarei erheben zu können.
	        
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