Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 33. Band. (33)

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lich bei den wenigen außerhalb der herrschaftlichen oder ständi- 
schen Zwischenverbände stehenden freien Bewohnern, als welche 
aus früherer Zeit im Grunde nur die Kölner in Preußen, aus 
neuerer Zeit dagegen die „Kolonisten* in Frage kommen. Aber 
auch sie sind berufsständisch gegliedert. wodurch das unmittel- 
bare Verhältnis zum Staat bei der allgemeinen Begriffsverwirrung 
wieder verwischt, jedenfalls aber nur selten klar erkannt wird. 
Da sie überdies meist um ihr bischen Freiheit hart kämpfen 
mußten, blieb angesichts der eigenbrödlerischen Tendenzen der 
meisten Landsassen als eigentlicher Träger des Staats das Be- 
amtenheer, dessen Verhältnis zum Staat aber auch keineswegs klar 
erkannt war und tberdies in zwei Hälften zerfiel, deren eine noch 
durchaus in der allgemeinen unklaren Vorstellung unterging. 
Alles in allem finden wir also durchaus unklare und nicht 
ausgeprägte Anschauungen, in denen nur das eine klar zum Aus- 
druck kommt, daß sie auf stetige Verhältnisse berechnet sind, die 
eine moderne Freizügigkeit nicht kennen, die insbesondere den 
internationalen Verkehr der Untertanen nur vom Standpunkt des 
Geschäftsmanns aus beurteilen, nämlich unter dem Gesichtspunkt, 
wie man vorteilhaft erscheinende Elemente dem Nachbarstaut ent- 
ziehen und für sich gewinnen könne. Charakteristisch ist jener 
Zeit, daß sie eine Auslieferung so gut wie nicht kennt!!’; wenn 
der neue Landeseinwohner nur nützlich ist, dann mag er zu Hause 
begangen haben, was er will. Eine ebenso beredte Sprache spricht 
das Einander-Abwendigmachen bewährter Kräfte, das in jener Zeit 
gang und gäbe war. Das alte persönliche Verbandsverhältnis mit 
seinen verschiedenen Wirkungen nach innen und außen, nach 
oben und unten ist durch den absoluten Territorialstaat nicht 
überwunden, der es lediglich nach einer Seite, der Unterwerfung 
unter die einheitliche Staatsgewalt, also nach der Pflichtseite hin 
118 FiscHER $ 574: „Ein eingewanderter Fremdling wird im Preußischen 
wegen der in seinem Vaterlande begangenen Verbrechen nicht leicht aue- 
geliefert“.
	        
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