Aufsätze.
Streitfragen aus dem Beamtenrechte.
Zwei Gutachten !.
Von
Professor Dr. ROBERT PILOTY.
Das Bayerische Beamtengesetz vom 16. August 1908 hat dem
Staatsdienst in Bayern eine neue Ordnung gegeben, in welcher
neben der Wahrung der Interessen des Dienstes und des Fiskus
auch die schärfere Abgrenzung und bessere Sicherung der Rechte
der Beamten als eine Hauptabsicht des Gesetzgebers hervortritt.
Mit der Erhöhung der Gehälter und Pensionen hat der Gesetz-
seber eine alte Schuld des Staates teilweise getilgt. Das Gesetz
befolgt überhaupt sowohl in seinen Normen als auch in seinen
Motiven eine entschieden beamtenfreundliche Richtung. Ganz be-
sonders ist dieselbe durch die Beseitigung des Unterschiedes von
pragmatischen und nichtpragmatischen Beamten den Beamten der
mittleren und niederen Gehaltsklassen zu gut gekommen.
ı Das erste der beiden Gutachten wurde dem Bayer. Verkehrsleamten-
verein erstattet und ist veröffentlicht in den bayerischen Verkehrsblättern
27. Jahrg. 1911 Nr. 38, 40, 41, 42, das zweite wurde der Arbeitsgemeinschaft
Bayer. Beamtenvereine erstattet und erschien soeben als Broschüre im
Verlag dieser Arbeitsgemeinschaft.
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXIIT. 1J2. 1