Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

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In flüchtiger Rückschau sei unser — vielfach bisher unbe- 
tretene Pfade verfolgender und mehrfach von der geraden Richtung 
unvermeidlich abschweifender — Gedankengang ins Licht ge- 
rückt! 
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Die Besonderheit des Staatsbegriffs im rechtlichen Sinn ist 
unser dogmatischer Ausgangspunkt. Was ist der Erkenntnisgrund 
dieses besonderen Staatsbegriffes, wenn die historisch-politische 
Gegebenheit ihm nicht zugrunde gelegt werden, die historisch- 
politische Einheit ihm nicht als Erkenntnisgrund dienen kann? 
Es ist die Rechtseinheit. Dem einheitlichen, geschlossenen Rechts- 
system ist der Staat im Rechtssinn zugeordnet; wo Bruchstellen 
im Rechtssystem sichtbar werden, wo der Uebergang nicht 
mehr harmonisch ist, dort ist die Staatseinheit zu Ende, dort hebt 
ein neuer Staat an. 
Wann ist jedoch von einer Rechtseinheit zu reden? Uns ist 
die Rechtseinheit nicht auf so einfache Weise hergestellt wie für 
die herrschende Lehre vermittels ihres Satzes von der lex poste- 
rior. Die Eigenschaft der Unabänderlichkeit, der 
Ewigkeit, die ich dem Rechte in all seinen Erschei- 
nungsformen, in seiner generellen wie in seiner individuellen, 
in seiner abstrakten wie in seiner konkreten Gestalt, dem Rechte 
als Gesetz und Verordnung und nicht anders als Entscheidung 
und Verfügung zuspreche — sie ist nebenbei erwähnt, das We- 
sentliche des Rätseldings der sogenannten „Rechtskraft“ — diese 
Eigenschaft des Rechtes schließt die beliebte Operation mit dem 
Satze der lex posterior aus. A priori gilt er nicht einmal inner- 
halb derselben Rechtsordnung, geschweige denn daß er ver- 
liche Verordnung und Landesverfassung, Wien 1916, versucht, auf den hie- 
mit verwiesen sei. — Auch das Problem des Verhältnisses zwischen Reichs- 
und Kronlandsverfassung kann somit unter dem Titel der Rechtseinheit des 
österreichischen Staates aufgerollt werden; ich hatte und habe bei diesem 
Worte vornehmlich ein anderes Problem im Auge, eben jenes, das Gegen- 
stand der vorstehenden Untersuchung ist.
	        
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