Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

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deutscher Seite bei den Verhandlungen über den Friedensschluß kein Geist 
einfinden, in dessen Rauchfang noch jene gemütvolle Lehre vom Krieg als 
Rechtsverhältnis aufbewahrt ist. Und wer aufmerksam beobachtet hat, 
in welchem Geiste England die von ihm selbst ehemals anerkannten Re- 
geln von der effektiven Blockade und der absoluten und relativen Konter- 
bande in diesem Kriege geübt und wie es die Irrlehre von der einheit- 
lichen Reise zu einem System der Vergewaltigungen an Neutralen miß- 
braucht hat, wer dann weiter den Sekundantendiensten, welche die Ameri- 
kanische Union in der Zeit ihrer aktiven Neutralität England in dessen 
willkürlichem Spiel mit dem Völkerrecht geleistet hat, kritisch gefolgt ist, 
der kann TRIEPEL nur zustimmen, wenn er zu dem Schlusse kommt, daß es 
nur einen Wegzu einem Völkerrecht mit Meeresfreibeit geben kann, nämlich 
die tatsächliche Befreiung der See von der Tyrannei Englands. 
Pilety. 
Dr. Otto von Gierke, Geh. Justizrat o. ö. Prof. der Rechte an der Univer- 
sität Berlin, Unsere Friedensziele. Berlin, Jul. Springer, 
1917, 79 S. 
Die kleine gehaltvolle Schrift des bekannten Rechtshistorikers und Ger- 
manisten ist ein persönliches Glaubensbekenntnis zur Frage der deutschen 
Zukunft und ein „Quos ego* den Sozialisten im Gefolge Scheidemanns. 
Unter dem Titel „Friedensziele“ sind sowohl die Kriegsziele als auch die 
Friedensbedingungen verstanden. Eine erschöpfende Behandlung beider 
Gruppen politischer Gedanken ist der Natur der Sache gemäß auch hier 
nicht zu erwarten. Verfasser ist sich bewußt, daß vieles, wenn nieht alles 
vom schließlichen Ausgang des Kampfes abhängt. 
Er geht aus von dem Beschluß der sozialdemokratischen Partei vom 
21. April, der den sog. Scheidemannfrieden „ohne Annexionen und Ent- 
schädigungen“ fordert und den v. G. einen selbstmörderischen nennt und 
aufs entschiedenste ablehnt. Die Kriegserklärung Amerikas und die russi- 
sche Revolution habe bei uns einen demokratischen Rausch erzeugt, der 
sich zunächst in einem innerpolitischen Ansturm mit der Forderung sofor- 
tiger Verwirklichung radikaler Verfassungsvorschläge kundgegeben habe. 
v. G. warnt vor Ueberstürzung auch in der Wahlrechtsfrage und lehnt die 
Einführung der parlamentarischen Regierungsform mit Hinweisen auf die 
üblen Beispiele der westlichen Kulturvölker England, Frankreich, Italien 
und Amerika aufs entschiedenste und ohne jede Konzession ab. Auch die 
russische Revolution könne uns nicht an dem im deutschen Volk tiefge- 
wurzelten monarchischen Gedanken irre machen und zur Demokratie be- 
kehren. Für unendlich viel gefährlicher aber als diesen innerpolitischen 
Ansturm hält v. G. die Einmischung der Sozialdemokratie und ihrer bürger- 
lichen Gefolgschaft in die äußere Politik. In stärksten Worten verurteilt 
er die utopische Schwärmerei und den fanatischen Doktrinarismus derGegner
	        
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