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nachlesen. Manches daraus dürfte geeignet sein, bei der Errichtung eines
Reichswirtschaftsamtes oder seines Beirates beachtet zu werden.
Dr. Hans Schmidkunz, Die Bildung des Politikers. Leipzig 1916.
Verlag von K. F. Koehler. 21 S.
Die Schrift — ein Sonderabdruck aus der Zeitschrift für Hochschul-
pädagogik — enthält Bemerkungen über literarische Beiträge zur Frage der
Vorbildung der Beamten der inneren und auswärtigen Verwaltung. Daß
man erfreulicherweise mehr und mehr dazu übergeht, den Unterschied
zwischen Beamten der Gesandtschaften und der Konsulate auszugleichen
(vgl. Docuow, Auswärtige Verwaltung. 1916 S. 12) und eine gemeinsame
Vorbildung für den auswärtigen Dienst anzubahnen, scheint dem Verfasser
noch nicht bekannt zu sein.
Dr. Paul Braun, Landesrat, und Dr. Walter Kaskel, Privatdozent an der
Universität Berlin. Rechtställe aus der sozialen Ver-
sicherung (Arbeiter- und Angestelltenversicherung). Zum Gebrauch
bei Uebungen zusammengestellt. Berlin 1916. Verlag von Julius
Springer.
An einem solchen Praktikunı des sozialen Versicherungsrechts hat es
bisher gefehlt, es wird bei der Einführung in dieses Rechtsgebiet neben
den Vorlesungen gute Dienste leisten können.
Wilhelm Weisweiler, Kgl. Notar in Köln. Geschichte des rhein-
preußischen Notariats. I. Die französische Zeit. Essen an
der Ruhr 1916, G. D. Bädeker, Verlagsbuchhandlung.
Ein wertvoller Beitrag zur französischen, preußischen und deutschen
Rechtsgeschichte, zugleich eine Vorarbeit für weitere Arbeiten auch auf
dem Gebiete der bayerischen, hessischen und badischen Rechtsgeschichte.
Der erste vorliegende Teil enthält eine Darstellung der französischen No-
tariatsgesetzgebung als Grundlage des rheinisch-preußischen Notariates und
des rheinpreußischen Notariats zur Zeit der Fremdherrschaft 1792—1813.
Mit erstaunlichem Fleiß ist ein schwer zu beschaffendes Material verarbeitet
worden.
Professor Dr. Wilhelm Altmann, Ausgewählte Urkunden zur
Brandenburgisch-Preußischen Verfassungs- und
Verwaltungsgeschichte. II. Teil, 1. Hälfte 1806—1849.
Zweite, stark vermehrte Auflage. Berlin 1915, Weidmannsche Buch-
handlung.
Die Urkunden sind zwar in erster Linie für Historiker herausgegeben,
werden aber sicherlich auch Juristen willkommen sein. Während die erste
Auflage nur Urkunden und Gesetze umfaßte, enthält die zweite auch Ent-