Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

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den; dies ist z. B. bei dem Vorliegen von Geschäfts- und Be- 
triebsgeheimnissen der Fall. Auch daraus können sich Ein- 
schränkungen der Rechtshilfepflicht ergeben, daß die ersuchende 
Stelle sich nicht in ihrer Eigenschaft als Partei — z. B. als 
Konkursgläubigerin — im Wege der Rechtshilfe eine günstigere 
Lage schaffen darf, als dies anderen Gläubigern möglich ist. Es 
besteht aber der allgemeine Rechtsgrundsatz, daß im öffentlichen 
Interesse die Verpflichtung zur Gewährung der Rechtshilfe nach 
8 115 RVO. besteht, soweit derselben nicht gesetzliche Verbote 
oder andere rechtsbegründete Hindernisse im Wege stehen ®®. 
Beide Hauptgruppen von öflentlich-rechtlichen Versorgungs- 
möglichkeiten — Arbeiter-und Angestelltenversicherung und eigent- 
liche Militärversorgung -—— bestehen — nach der Seite der Voraus- 
setzungen des Beweises, des Umfangs und der tatsächlichen Lei- 
stungen— durchaus selbständig nebeneinander; beide 
Arten von Zuwendungen werden voll gewährt, ohne daß ir- 
gendeine Kürzung an einer der einschlägigen Leistungen — 
mit Rücksicht auf eine Leistung der anderen Gruppe stattfindet. 
Sie schließen sieh nur hinsichtlich einer Sachleistung inso- 
ferne aus, als die durch die Heeresverwaltung übernommene 
Krankenpflege die gleiche Leistung durch den Träger der 
öffentlich-rechtlichen Krankenversicherung unnötig und unmög- 
25 Vgl. auch Handbuch der Unfallversicherung, 3. Aufl, Bd. 1, S. 638 f. 
STIER-SOMLO, Kommentar zur Reichsversicherungsordnung, Bd. 1, S. 163 f.; 
Hanow, Kommentar zur Reichsversicherungsordnung, 3. Aufl., Bd. 1, S. 293f.; 
Rosın, Bd. Il, Das Recht der Invaliden- und Altersversicherung, S. 215 f.; 
Bericht der Reichstagskommission über den Entwurf einer RVO., Buch I, 
S. 209f. Begründung zum Il. Entwurf einer RVO.S. 68, „Rechtshilfe* 
Entscheidungen und Mitteilungen desReichsversicherungsamts, Bd. 1, S.438f., 
zif. 5; Bd. 2, S. 111f., Ziff. 63; Bd. 4, S. 253 f., insbes. S. 255 f., Ziff. 127; 
Bd. 4, S. 423, Ziff. 2. „Arbeiterversorgung‘“, 32. Jahrgang, S. 271 f., Bayr. 
Ministerialamtsblatt des Innern 1915, Nr. 14, S. 248. Amtl. Nachr. des 
Reichsversicherungsamts in Sachen der Invaliden- und Altersversicherung 
1895, S. 231 f., Ziff. 440. AN. d. RVAs., 1915, S. 608. 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXVU. 3. 18
	        
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