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Die Rechtsnatur der Militärversorgung.
Das gesamte deutsche Militärversorgungsrecht stellt eine in
sich geschlossene, innere Einheit mit selbständigem Rechtscharakter
dar; es ist ein Öffentliches Fürsorgerecht, das aus seinem ureigen-
sten, innersten Wesen heraus verstanden und angewendet werden
will. Auch diesen modernen Rechtsstoff in seiner Wechselbe-
ziebung zum allgemeinen Teil der deutschen Rechtswissenschaft
zu untersuchen, besteht z. Zt. ein ausgesprochenes Bedürfnis;
denn dieser allgemeine Teil bedarf jetzt, da die Pandekten teil-
weise durch das BGB. ersetzt sind, einer umfassenden Bearbei-
tung. Während früher der allgemeine Teil der Pandekten zugleich
in gewissem Sinne und Umfang als der allgemeine Teil der
Rechtswissenschaft überhaupt galt, ist nun an die deutsche Rechts-
wissenschaft die Aufgabe herangetreten, einen allgemeinen Teil
des deutschen Rechts — Rechtsgrundsätze und Rechtssätze,
öffentliches und bürgerliches Recht in allgemeiner Lehre um-
fassend — aufzustellen und zu begründen. Zu diesem großen
Werk kann auch das Militärversorgungsrecht einen Beitrag liefern,
wenn es vom allgemein-rechtlichen Standpunkte, insbesondere auf
seine Rechtsnatur, untersucht wird.
Die Grundlagen für die innere Einheit des deutschen
Rechts und für die Bestimmung seines Charakters ruhen im all-
gemeinen Teil in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen.
Ein allgemeiner Teil der deutschen Rechtswissenschaft wird
sich eingehend mit der Frage nach dem Begriff und Wesen des
deutschen öffentlichen Rechts zu befassen haben, dazu wird auch
die Rechtsprechung der verschiedenartigen deutschen Verwaltungs-
gerichte wertvolles Material liefern.
Im deutschen Militärversorgungsrecht ist vor allem das le-
bendige, organische Prinzip festzustellen, das seine Geschichte,
seine Dogmatik nnd seine Rechtspolitik beherrscht: als solches