Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

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Material; haben doch die Erfahrungen dieses Krieges gezeigt, 
wie ein moderner Krieg einer ganz besonders vielseitig 
ausgebauten und verfeinerten Vorbereitung und Be- 
gleitarbeit, auch auf sozialen und wirtschaftlichen Gebieten, 
bedarf; und wie ganz besonders auf die Angehörigen und Hinter- 
bliebenen der Kriegsteilnehmer — letztere im weitesten Sinne ge- 
nommen — bei diesen Maßnahmen Rücksicht zu nehmen ist. Für 
die Organisation des Wirtschaftslebens ® wie für die Kriegsfür- 
sorge (im weitesten Sinne) ist ein Hauptgewicht darauf zu legen, 
daß dem Bedürfnis nach Vereinheitlichung, Vereinfachung und 
planmäßiger Ausnützung aller staatlichen, sonstigen öffentlichen 
und privaten Kräfte Rechnung getragen werde und daß das 
ehrenamtliche Prinzip aus nationalen und wirtschaftlichen 
Gründen in den Vordergrund gerückt wird (vgl. Archiv öff. Rechts, 
Ba. 35, S. 28 £.). | 
Eine weitblickende Verwaltungspolitik wird auch der Zu- 
kunft Deutschlands und seiner im Felde stehenden Söhne da- 
durch gedenken, daß sie den Millionen deren Lerngang durch den 
Kriegsdienst unterbrochen ist, nach Möglichkeit geistige Anregung 
bietet — nicht nur, um Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten 
und zu erweitern, sondern mehr noch, um die innersten und fein- 
sten Bedürfnisse auch in dieser harten Zeit zu befriedigen. — 
Dazu möchte eine dreifache Gliederung von Kriegshochschul- 
kursen dienen: 1. Heimatkurse für Offiziere und Akademiker, 
als Ausgangspunkt und Grundlage; 2. gleichartige Kurse in den 
Etappengebieten und 3. in den Ruhestellungen an 
der Front. Die letzteren können naturgemäß nur in den Zeiten 
zu einem wirksamen Vollzug kommen, in denen die Gefechtstätig- 
keit dazu Raum bietet. 
Die an der Front abzuhaltenden Kurse bedürfen einer beson- 
deren Beweglichkeit — sowohl was die Stoffgruppierung und 
es Hiebei ist insbesondere an das Ernährungswesen während des Kriegs 
und nach demselben, sowie an die Munitionserzeugung zu denken.
	        
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