Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

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-behandlung, als auch, was deren äußere Gestaltung betrifft; 
denn sie müssen möglichst an die vordere Linie vorgetragen werden 
und sich deshalb der Gefechtstätigkeit anpassen. Wenn es ge- 
lingt, gerade diese schwierige Aufgabe — auch andauernd und 
gründlich — zu lösen, dann wird auch der innere, und damit der 
Gefechtwert der Truppe eine wichtige Förderung erhalten. 
Das deutsche Militärversorgungsrecht stellt die Organisation 
eines besonderen Zweigs Öffentlich-rechtlicher Fürsorge dar und 
enthält zugleich ein System subjektiver Ansprüche und Verbind- 
lichkeiten. Diese materiell-rechtliche Struktur verlangt nach einem 
Verwaltungsstreitverfahren. Nur wenn ein solches gegeben ist 
ist der inneren Natur des Stoffs auch auf prozessualem Gebiet 
durchaus Rechnung getragen. 
Die moderne deutsche Rechtswissenschaft ist nach Inhalt und 
Methode reicher und freier geworden, als die ältere Wissenschaft; 
zu dieser Entwicklung hat auch die Entwicklung des Verwaltungs- 
streitverfahrens in Deutschland und die Abgrenzung des öffent- 
lichen vom bürgerlichen Recht wesentlich beigetragen. Der Aus- 
bau dieser Gedanken hat zugleich die innere Einheit zwischen der 
reinen Verwaltung und der öffentlichen Judikatur einerseits, und 
das harmonische Ineinandergreifen der bürgerlichen und der Ver- 
waltungsgerichtsbarkeit andererseits gefördert. 
Auch in diesen Blättern ist diesem Entwicklungsgedanken 
des deutschen Rechtslebens besondere Aufmerksamkeit gewidmet 
worden. Er verdient aber ganz besonders von der Bechtslehre 
und von der Gesetzgebungspolitik der Zukunft auf dem Gebiete 
des deutschen Militärversorgungsrechts beachtet zu werden. 
Die positiv-rechtlichen Sätze sind der eigentliche Gegenstand 
und das Ziel alles rechtspolitischen und rechtswissenschaftlichen 
Schaffens. Für die Beurteilung ihres wirklichen Wertes und für 
die Art und Wirkung ihres Vollzugs kommt es in der Haupt-
	        
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