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-behandlung, als auch, was deren äußere Gestaltung betrifft;
denn sie müssen möglichst an die vordere Linie vorgetragen werden
und sich deshalb der Gefechtstätigkeit anpassen. Wenn es ge-
lingt, gerade diese schwierige Aufgabe — auch andauernd und
gründlich — zu lösen, dann wird auch der innere, und damit der
Gefechtwert der Truppe eine wichtige Förderung erhalten.
Das deutsche Militärversorgungsrecht stellt die Organisation
eines besonderen Zweigs Öffentlich-rechtlicher Fürsorge dar und
enthält zugleich ein System subjektiver Ansprüche und Verbind-
lichkeiten. Diese materiell-rechtliche Struktur verlangt nach einem
Verwaltungsstreitverfahren. Nur wenn ein solches gegeben ist
ist der inneren Natur des Stoffs auch auf prozessualem Gebiet
durchaus Rechnung getragen.
Die moderne deutsche Rechtswissenschaft ist nach Inhalt und
Methode reicher und freier geworden, als die ältere Wissenschaft;
zu dieser Entwicklung hat auch die Entwicklung des Verwaltungs-
streitverfahrens in Deutschland und die Abgrenzung des öffent-
lichen vom bürgerlichen Recht wesentlich beigetragen. Der Aus-
bau dieser Gedanken hat zugleich die innere Einheit zwischen der
reinen Verwaltung und der öffentlichen Judikatur einerseits, und
das harmonische Ineinandergreifen der bürgerlichen und der Ver-
waltungsgerichtsbarkeit andererseits gefördert.
Auch in diesen Blättern ist diesem Entwicklungsgedanken
des deutschen Rechtslebens besondere Aufmerksamkeit gewidmet
worden. Er verdient aber ganz besonders von der Bechtslehre
und von der Gesetzgebungspolitik der Zukunft auf dem Gebiete
des deutschen Militärversorgungsrechts beachtet zu werden.
Die positiv-rechtlichen Sätze sind der eigentliche Gegenstand
und das Ziel alles rechtspolitischen und rechtswissenschaftlichen
Schaffens. Für die Beurteilung ihres wirklichen Wertes und für
die Art und Wirkung ihres Vollzugs kommt es in der Haupt-