Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

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Gesetz müßte das deutsche Reichsmilitärversorgungsrecht, ein- 
schließlich des Angehörigen-, Hinterbliebenen- und Kriegsfürsorge- 
rechts, umfassen (vgl. die Ausführung bezüglich eines Reichs- 
kriegsfürsorgegesetzes im Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. 35, 
S. 34, S. 58). 
Das Prinzip starrer Einheitssätze im eigentlichen deutschen 
Militärversorgungsrecht sollte durch abgestufte Renten ersetzt wer- 
den, die an das bürgerliche Arbeitseinkommen anknüpfen würden. 
Dieser Rechtsgedanke möchte die gesunden, gerechten Grundlagen 
des öffentlichen Arbeiterversicherungsrechts in das eigentliche mili- 
tärische Versorgungsrecht herübertragen.
	        
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