Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

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Neue Probleme des Körperschaftsrechts und 
speziell des Bundesstaates. 
Ein Vortrag. 
Von 
Dr. KarL HAFF, Univ.-Prof. in Lausanne. 
  
Schon die griechische Philosophie, die in der Zeit ihrer ara- 
bischen Hochkultur eifrig gepflegt und fortgebildet wurde, hat es 
versucht, dem Wesen des Staates auf den Grund zu gehen. Ari- 
stoteles umschreibt den Staatswillen durch die Summierung der 
Einzelwillen. Er ist so noch weit entfernt von den durch die 
moderne völker-psychologische Forschung uns gewährten Kennt- 
nissen über die Bildung des Volkswillens (vgl. WUNDT, LE Bon, 
SIGHELE, KÜLPE, MARBE) 2, 
Auch im römischen Rechte berrschte die individuelle Betrach- 
tung der Verbände vor, indem auf die von der griechischen Phi- 
losophie versuchte Summierung der einzelnen, isoliert gedachten 
Individuen zurückgegriffen wird. Wir sehen aber, daß im römischen 
Recht doch schon auf das Bleibende des Gemeinwesens und auf 
seine Verschiedenheit von den einzelnen Volksgenossen hinge- 
1 Auszug aus einem in der Societe acad&mique musulmane de Lau- 
sanne gehaltenen Vortrage. 
2 Das Nähere in meinen Grundlagen einer Körperschaftslehre, Teil I 
(Leipzig 1915), Gesetze der Willensbildung bei Genossenschaft und Staat, 
8. 25 f., 8. 56 ff.
	        
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