Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

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2. Die sonstigen Besitzungen des Klosters waren bedeutend. 
Außer einer Wassermühle gehörten der Niederlassung die zahl- 
reichen Acker-, Wiesen- und Waldgrundstücke in den um das 
Kloster liegenden, noch heute die Pfarrei Falkenhagen bildenden 
Ortschaften. Den größten Teil dieser Liegenschaften gab man 
gegen Lieferungen an Vieh, Korn usw. an Ansiedler, welche 
außerdem noch gewisse Hand- und Spanndienste zu leisten hatten. 
Das Kloster selbst hatte im Anfange des sechzehnten Jahrhunderts 
21 Wirtschaftsgebäude. Bei der Uebergabe des Klosters im Jahre 
1432 errichteten die Kreuzherren ein genaues Inventar, welches 
von dem Grafen zur Lippe „bestettiget und confirmieret“ wurde. 
Die um das Kloster liegenden Ortschaften verdanken diesem zum 
Teil ihre Entstehung oder doch Wiedererstehung und Weiterent- 
wicklung nach der Zerstörung in der Eversteinschen Fehde. 
3. Das Kloster besorgte zugleich den Gottesdienst und die 
Seelsorge nebst dem Schulunterricht sowohl für die Klosterinsassen 
als auch die Bewohner der Umgebung. Einer der Patres führte 
als „Sakristan* die Oberleitung über die Kirchensachen, ein 
anderer wird in den Totenregistern als jeweiliger „Pastor“ be- 
zeichnet. Im Jahre 1518 zählte das Kloster 27 Priester, 44 Donaten 
(„gehorsame Leigenbrüder“) und 18 Dienstboten. 
4. Nach Einführung der Reformation war man lippischerseits 
eifrig bemüht, auch im Kloster die neue Lehre zur Geltung zu 
bringen. Die Kirchenordnung von 1538 hatte die Bestimmung: 
„So schollen die Mönche thom Valekenhagen aller ergerlichen und 
unehrlichen Leventh affstellen, und alle Affgoddereyen affdon, sich 
der Ordination gemess halten, und Christliche rechte Ceremonie 
anthonemmen, in allen welcher der göttlichen Schrift gemess, in 
Singen, lesen und dergleichen, und sich in ihrem Kloster erhalten. 
Es willen auch unsere gnedige Herren gehadt hebben, daß 
thom Valckenhagen in der Pfarr mit einem gelehrten christlichen 
frommen Mann, der sich in allem nach der Ordnunge in den 
Kirchendiensten gebührlich halte, die armen Kirchspielsleute ver-
	        
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