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tümlich zustehen soll; jedoch „ausbescheiden das Gehöltz der
Luedenberg genandt, die Muhlen und Muhlenteich zu Sabbenhaus-
sen“, welche dem Grafen zur Lippe „allein fürbehalten sein und
bleiben sollen*. „Die Weinkauffe, so bis herzu von den Klosters
Leuthen“ dem Herrn zur Lippe „allein verrichtet“, sollen nunmehr
dem „Fürsten und Herrn zu Paderborn zum Vierten Theil und die
anderen Wein Kauffe, so bis herzu ans Kloster gegeben, zum
halben Theil zukommen und gebühren“. Die Schulden des Klosters
werden von den beiden Vertragschließenden zu gleichen Teilen ab-
getragen. „Und dieweil noch etliche Weinig Conventuall Personen
alda im Kloster vorhanden, wofern denn dieselben bei ihrem
Clösterlichen Stande zu verharren gemeint, sollen diejenigen so
aus anderen Klöstern dahin verordnet, Ihre Klöster wiederumb
besuchen, die übrigen“ vom Bischofe „ahn andere ihres Ordens
Klöster verschrieben, daselbst womöglich undergebracht“ werden.
Dagegen sollen „die reliquiae sanctorum und ornamenta der
Kirchen, was deren ahn Miss Gewanden, Chorröcken, Monstran-
tien, Rauchfässern, Missal und Gesangbüchern und dergleichen
jetzo befunden“, dem Bischofe „allein ausgefolget werden®. „ Weren
aber unter den jetzigen Conventuall Mönchen einer oder mehr-
so zum klösterlichen Leben lenger keine Lust oder Gefallen hetten,
soll Denselben erlaubt sein, das Kloster zu verlassen, und sich
ihre Gelegenheit nach an andere Oerthe zu begeben. Was sonsten
die Weltliche Hoch- Herl- und Obrigkeit und was derselben an
hengig belanget, Soll dieselbe tiber das Kloster und dessen Gueter*
dem „Herren Bischoffen zu Paderborn zum Vierten* und „dem
gnedigen Grafen zur Lippe usw. zu den übrigen dreyen theilen
dermassen, wie bei der ganzen Herrschaft Schwalenbergh herge-
bracht, verbleiben“, wobei Graf Simon, „der steuern und schatzung
von dem paderbörnischen halben theil des Klosters und zubehörigen
Gueter sich gentzlich und allerdings begeben.“ Wenn die beiden
Vertragschließenden „dieser theilungs halben von jemand be-
sprochen, angelangt oder angefochten würden“ wollen sie „zu-