Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

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sammenhalten, solche Ansprache zugleich bestehen, und dieselben 
in sampt abwenden“. 
Ferner wurde vereinbart, aber nicht in den Vertrag aufge- 
nommen, daß von der Teilung ein Fonds zur Unterhaltung eines 
lutherischen Pastors, Küsters und für die Kosten der Kirchen- 
struktur ausgeschieden werden solle. 
2. Am 5. November 1596 ließen die beiden Vertragschließen- 
den durch Bevollmächtigte gemeinsam von dem Kloster und seinen 
Gütern Besitz ergreifen. Ostern 1599 war die Teilung, abgesehen 
von den Wäldern, beendet. Von den Gebäuden erhielt der Bischof 
diejenigen, welche südlich von der von Osten nach Westen lau- 
fenden Teilungslinie lagen, der Graf die nördlich liegenden, da- 
runter die Klosterkirche und das eigentliche Klostergebäude. 
Das Kloster zählte damals nur noch 5 Patres und 3 Laienbrüder, 
sowie 43 Beanıte, Handwerker und Dienstboten. Der Viehbestand 
belief sich auf 37 Pferde, 9 Esel, 131 Stück Rindrieh, 136 
Schweine und 668 Schafe. 
3. Von den erwähnten Mönchen wurde der Superior von 
Alfhusen und der Laienbruder Oswald in das Armenhaus in 
Blomberg aufgenommen; Pater Stephan Jacobi wurde Prediger 
in Talle, Pater Caspar Stivarius Prediger zuerst in Lage, später 
in Alverdissen, Pater Froböse Gehülfe und Küster des Predigers 
in Wöbel, Pater Missing starb als Schenkwirt in Rischenau. 
Die Laienbrüder Bernhard und Johannes starben als Katholiken 
im Paderbornschen, letzterer fand Aufnahme im Jesuitenkloster 
in Paderborn. 
V. Der Graf zur Lippe verwendete den erhaltenen Teil 
des Klostervermögens zu kirchlichen Zwecken, insbesondere zum 
Unterhalte des Predigers und Schullehrers in Falkenhagen und 
dem Amte Schwalenberg. Bischof Dietrich verwendete die 
Einkünfte seines Klosteranteils für das neue Jesuitenkolleg zu 
Paderborn und Papst Clemens VIII. trennte 1600 den dem Bischof 
zugefallenen Güterteil vom Kloster ab und einverleibte ihn dem
	        
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