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ein Real nennen, anstatt der Orgel zu gebrauchen.“ Der Gebrauch
derartiger Instrumente sei ein connexum cum publico exercitio
religionis, welehes den Patres nicht zustehe. Die Jesuiten, zum
Bericht aufgefordert, gaben ihre rechtfertigenden Erwiderungen,
und der Kurfürst lehnte in einem Schreiben vom 1. Dezember
1731 es ab, den Gebrauch des Instrumentes zu verbieten. Als
anstatt dieses Regals ein Positiv in der Kapelle aufgestellt wurde,
legte am 29. Mai 1735 der lippesche Amtmann bei dem Pater
Rupperath auf höheren Befehl dagegen ebenfalls Protest ein. Am
5. Juni 1739 erfolgte eine Beschwerde der Lippeschen Regierung
bei dem Paderborner Bischof dahingehend, daß das sog. Fron-
leichnamsfest am 28. Mai d. J. mit ungewöhnlicher Feierlich-
keit in Falkenhagen begangen sei, nicht nur hätte män die katho-
lischen Einwohner aus verschiedenen Dörfern zur Teilnahme ver-
anlaßt, sondern es sei auch aus verschiedenen gegen den refor-
mierten Kirchhof gerichteten kleinen Kanonen Vormittag und
Nachmittag bis in die Nacht geschossen worden, der Pater Rup-
perath habe auf den desfallsigen Vorhalt des Amtmanns Radau
geantwortet, sie anerkennten in kirchlichen Dingen keinen anderen
Obern als den Bischof von Paderborn—das alles sei gegen das
Herkommen und gegen den Vergleich von 1720; man möge die
Patres anweisen, sich in den Grenzen der privaten Religionsübung
zu halten. Die Patres berichteten, der Pater Superior habe die
Rechte des Grafen auf dem lippeschen Teile—nur diese seien in
dem Vertrage von 1720 vorbehalten — nicht bestritten, als der
Amtmann Radau Schießen und Prozession habe verbieten wollen.
Die Patres gingen nämlich entgegen der regierungsseitlichen
Auffassung davon aus, daß ihnen das exereitium religionis publicum
auf dem paderbörnischen Teile der Klosterbesitzungen zustehe.
Auf diesem Teile nahmen sie die vorfallenden Taufen, Trauungen
und Beerdigungen vor; in letzterem Falle wurde die Leiche in die
Kapelle gebracht und nach abgehaltenem Totenamt bis an den au
den paderbörnischen Teil stoßenden reformierten Kirchhof geleitet.