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Da die Katholiken vorstellten, sie hätten früher zum Bau
protestantischer Kirchen und Schulen bereitwillig beigetragen, be-
willigte die Fürstin Pauline zu den 107 Taler betragenden Kosten
36 Tir. und gestattete außerdem eine Kollekte in den Aemtern
Schwalenberg, Schieder und Blomberg. Die Erweiterung fand
durch die Entfernung einer Wand statt und der so erweiterte
Kirchenraum beträgt nunmehr in der Länge 20,30 Meter, in der
Breite 8 Meter, in der Höhe 4,25 Meter. Die Höhe ist aber in
einem Drittel des Raumes noch geteilt durch eine Empore, auf
welcher die Orgelbühne und auch ein Teil der Männer Platz hat.
Der gegenwärtige Kirchenraum ist nicht bloß unzureichend, son-
dern geradezu polizeiwidrig. Seit längerer Zeit sammelt die
Gemeinde für den Kirchenbau und es sind bis jetzt gegen 10000 Mk.
für diesen Zweck aufgebracht worden.
c) Die Glocke auf dem Jesuitenhause wurde gemäß dem Ver-
gleiche von 1794 im Jahre 1796 auf gemeinschaftliche Kosten
des Bischofs und des Fürsten zur Lippe umgegossen und in dem
Dachreiter des Haupthauses untergebracht. Als 1840 ein Blitz-
strahl sie zersprengte, wurde bei dem nötig gewordenen Umguß
eine schwerere Glocke beschafft. Die Kosten für dieselbe wie für
ihren Umguß im Jahre 1893 scheinen von dem damaligen Pfarrer
beschafft zu sein.
d) Seit der Errichtung der Jesuitenresidenz waren gewöhnlich
zwei Patres in Falkenhagen. Sie erhielten, wie bemerkt, ihren
Unterhalt aus den Klosterrevenüen. Als Lippe nach Aufhebung
des Jesuitenordens 1773 das Kloster in Besitz nahm, waren dort
die beiden Patres Anton Wenneker und Wilhelm Diel, ferner die
beiden Laienbrüder Johannes Kollmann und Heinrich Reineke.
Dieselben verblieben im Kloster und erhielten aus den Revenüen,
wie bisher, ihren Unterhalt. Nach dem Tode des Wenneker „be-
stellte“ Graf Simon August am 23. November 1779, also zur Zeit,
wo der Prozeß wegen Falkenhagen noch in der Schwebe war, den
Kaplan Zinsim dahin, „daß er mit Beihülfe des noch zu Falken-