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gemeinde (jetzt der katholischen Schulgemeinden
in Sabbenhausen bzw. Niese) eingetragen. In beiden Schulen ist
die Einrichtung getroffen, daß das Schulzimmer zugleich als Ka-
pelle benutzt werden kann.
g) Eine eigentümliche Regelung haben die Grundbuchverhält-
nisse des Klostervermögens gefunden. Mit kleinen Ausnahmen ist
der gesamte Grundbesitz des Klosters auf den Namen verschiedener
öffentlich-rechtlicher juristischer Personen, meist der Staatsdomäne,
eingetragen. Die Frage, ob der Pfarrgemeinde Falkenhagen juri-
stische Persönlichkeit eigne, fand ihre Lösung beim Bau der ka-
tholischen Schule in Sabbenhausen. Das Amtsgericht in Blomberg
verweigerte zuerst die beantragte Auflassung des erworbenen Bau-
platzes auf die Pfarrgemeinde Falkenhagen unter Hinweis auf ein
Schreiben der Regierung vom 1. März 1884, worin es heißt: „Eine
katholische Kirchengemeinde ist gesetzlich nicht vorhanden und
namentlich fehlt es an Bestimmungen darüber, durch wen dieselbe
nach außen hin vertreten wird.“ Auf ein Rechtsgutachten des
Rechtsanwalts CLÜSENER in Detmold, der die regierungsseitig ver-
tretene Ansicht gründlich widerlegte, ließ jedoch die Regierung
ihren Widerspruch fallen und es erfolgte im Januar 1886 die Ein-
tragung auf den Namen der katholischen Pfarrgemeinde Falken-
hagen®,
Die grundbuchliche Regelung der übrigen Realitäten, welche
den Zwecken der Pfarrgemeinde dienen, ist ohne Zuziehung der
Falkenhagener Kirchengemeinde in einseitiger Weise seitens der
lippeschen Behörden in den Jahren 1900/01 erfolgt; alles wurde
vorher mit dem damaligen, hierzu nicht berechtigten Pfarrer
Jacobi abgemacht: Das Pfarrhaus, der Garten, das Pfarrland
usw. stehen auf den Namen der Fürstlich Lippeschen
Generalkasse zu Detmold, außerdem sind die im Falken-
16 }EMMEKE, Geschichte 8. 253, 258 f. FREISEN, Staat und kath. Kirche
IS. 147f. (statt Falkenhagen S. 147 2.17 v. o. ist zu lesen: Sab-
benhausen).
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