Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

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gemeinde (jetzt der katholischen Schulgemeinden 
in Sabbenhausen bzw. Niese) eingetragen. In beiden Schulen ist 
die Einrichtung getroffen, daß das Schulzimmer zugleich als Ka- 
pelle benutzt werden kann. 
g) Eine eigentümliche Regelung haben die Grundbuchverhält- 
nisse des Klostervermögens gefunden. Mit kleinen Ausnahmen ist 
der gesamte Grundbesitz des Klosters auf den Namen verschiedener 
öffentlich-rechtlicher juristischer Personen, meist der Staatsdomäne, 
eingetragen. Die Frage, ob der Pfarrgemeinde Falkenhagen juri- 
stische Persönlichkeit eigne, fand ihre Lösung beim Bau der ka- 
tholischen Schule in Sabbenhausen. Das Amtsgericht in Blomberg 
verweigerte zuerst die beantragte Auflassung des erworbenen Bau- 
platzes auf die Pfarrgemeinde Falkenhagen unter Hinweis auf ein 
Schreiben der Regierung vom 1. März 1884, worin es heißt: „Eine 
katholische Kirchengemeinde ist gesetzlich nicht vorhanden und 
namentlich fehlt es an Bestimmungen darüber, durch wen dieselbe 
nach außen hin vertreten wird.“ Auf ein Rechtsgutachten des 
Rechtsanwalts CLÜSENER in Detmold, der die regierungsseitig ver- 
tretene Ansicht gründlich widerlegte, ließ jedoch die Regierung 
ihren Widerspruch fallen und es erfolgte im Januar 1886 die Ein- 
tragung auf den Namen der katholischen Pfarrgemeinde Falken- 
hagen®, 
Die grundbuchliche Regelung der übrigen Realitäten, welche 
den Zwecken der Pfarrgemeinde dienen, ist ohne Zuziehung der 
Falkenhagener Kirchengemeinde in einseitiger Weise seitens der 
lippeschen Behörden in den Jahren 1900/01 erfolgt; alles wurde 
vorher mit dem damaligen, hierzu nicht berechtigten Pfarrer 
Jacobi abgemacht: Das Pfarrhaus, der Garten, das Pfarrland 
usw. stehen auf den Namen der Fürstlich Lippeschen 
Generalkasse zu Detmold, außerdem sind die im Falken- 
16 }EMMEKE, Geschichte 8. 253, 258 f. FREISEN, Staat und kath. Kirche 
IS. 147f. (statt Falkenhagen S. 147 2.17 v. o. ist zu lesen: Sab- 
benhausen). 
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