Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

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8 6. 
Von Lippischer Seite wird bezahlt 
a. den beiden Geistlichen, oder Pastoren, zusammen ein jährliches Gehalt 
zu 500 Thlr, 
b. dem Schulmeister dasselbe jährlich zu 64 Thlr, 
c. dem gewesenen Bruder Reineke die Pension jährlich zu 100 'Thlr, 
d. für Mess- und Communionwein jährlich 64 Thlr, 
e. für Brod an die katholische arme Schulkinder jährlich 61 Thir, 
f. für den Knecht der beiden Geistlichen jährlich 30 Thlr, 
  
also in ganzer Summe 819 Thlr, 
und wird dabei die Unterhaltung des Wohngebäudes, die ohnehin wegen 
des dem Pächter davon bleibenden Theils nicht getrennt werden kann, so- 
wie die der Kirchen-Paramenten von Lippischer Seite übernommen und 
jährliche Aufnahme der an jenen erforderlichen Reparationen und deren 
auch jährliche Ausführung oder Verbesserung sowie ebenfalls nöthige neue 
Anschaffung der letzten, wenn sie erforderlich ist, versichert. 
8 7. 
Die Zahlung obiger achthundertundneunzehn Reichsthaler geschieht 
vierteljährlich auf Ostern, Joannis, Michaelis und Weihnachten in conven- 
tionsmässigen, die Mark fein zu 20 Gulden ausgeprägten Silbermünzen, nicht 
unter 1/12, 1/18, und 1/24 Stücken, und zwar von Lippischer Kammer an 
das Universitätshaus zu Paderborn zur Verwendung und Wiederauszahlung 
nach obiger Bestimmung. 
Solche Zahlung geschieht auch zum ersten Mal am Ende des Quartals, 
worin der Vergleich mit Ratification zum wirklichen Schluss kommt. 
Verabredung und wechselseitige Bedingung ist dabei noch geworden, 
dass von der Pension des Bruders Reineke, wenn sie durch dessen Tod er- 
ledigt wird, des Schulmeisters und Organisten Gehalt von 64 auf 100 Thlr. 
und die Brodgelder für arme Schulkinder von 61 auf 80 Thir erhöht, die 
übrig bleibenden 45 Thlr. aber zur besseren Subsistenz der Falkenhagener 
katholischen Geistlichen verwendet werden sollen; — dass auch ferner in 
der Quittung über die Zahlung des letzten Quartals im Jahre, wie Wieder- 
auszahlung des ganzen Jahrsempfangs zu 819 Thlr. diesem Vergleich und 
denen darin aufgeführten Positionen gemäss würklich und an wem geschehen 
sein, und zwar nach dem Rückfall der Reineke’schen Pension in Ansehung 
dieser, sowie die Wiederverwendung hier verglichen worden ist, spezifisch 
bemerkt werde. 
88. 
Jährlich werden den beiden Geistlichen dreissig Waldfuder Brennholz 
und für die Schule acht derselben, nämlich solche, wovon anderthalb auf 
ein sechsfüssiges Klafter in Quadrat gerechnet werden, aus der Falken-
	        
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