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gen Freiherrschaft Schellenberg) durch das absolute Mehr aller
abgegebenen gültigen Stimmen gewählt. Beibehalten ist das
Institut der Ersatzmänner (3 im Oberland, 2 im Unterland). Ak-
tiv und passiv wahlberechtigt sind alle liechtensteinischen Staats-
bürger männlichen Geschlechts, welche das 24. Lebensjahr voll-
endet und seit einem halben Jahre im Fürstentum ihren ständigen
Wohnsitz haben. Arbeiter und Leute, die während des größten
Teiles des Jahres im Auslande arbeiten, aber im Winter zu ihren
Angehörigen oder ihrer Familie zurückkehren, werden als im Lande
ständig wohnend und daher als wahlberechtigt zu betrachten sein.
So hat die für die Vorberatung des Gesetzentwurfs eingesetzte
Landtagskommission entschieden, was für die Wanderbevölkerung
des Landes und deren aktives Wahlrecht sehr wichtig ist. Bisher
fanden die Landtagswahlen regelmäßig im August oder September
statt, zu einer Zeit, während welcher viele wahlberechtigte Bürger
als Alpknechte, Bauhandwerker usw. abwesend waren; diese gingen
daher tatsächlich ihres Stimmrechtes verlustiz. Da zudem jene
Zeit mit Rücksicht auf die strengen landwirtschaftlichen Arbeiten
ungeeignet war, trifft das Gesetz nun die Bestimmung, daß die
Wahlen in der Regel im ersten Viertel des Jahres durchzuführen
sind. Man nimmt an, daß, wenn auch die Bauarbeiter zu ihrem
Stimmrecht kommen sollen, die Wahlen jeweils spätestens im
Februar stattfinden. Beibehalten ist das System der Wahllisten.
In die Wahlkommission müssen, um Unparteilichkeit zu bezeugen
und Mißtrauen zu beseitigen, auch Vertreter allfälliger Minder-
heiten gewählt werden. Die Hauptwahlen sollen möglichst an
einem Tage durchgeführt werden. Das System der Wahlkom-
missäre ist fallen gelassen, solche bestehen nur behufs Ermitt-
Jung der Wahlergebnisse in den Hauptwahlorten (Vaduz für das
Oberland und Mauren für das Unterland). Die Wähler wählen
in der Gemeinde ihres Wohnsitzes die betreffende Anzahl Abge-
ordnete geheim mittelst Stimmzettel. Die Gemeidewahlkommis-
sionen ermitteln die auf eine Person entfallenen Stimmen, stellen