— 450 —
nur zwischen den Vertragsparteien und nur dann Anwendung
finden, wenn die Kriesführenden sämtlich Vertragsparteien sind.
Sollte darin weiter nichts als der Grundsatz der Reziprozität
ausgedrückt sein, der sich in seiner Selbstverständlichkeit einfach
auf den kategorischen Imperativ stützt, so hätte man keinen An-
laß, sich deswegen zu beunrubigen. Daß es anders ist, lehrt der
Weltkrieg und die aus den Zweifeln erwachsene Literatur. Ich
will mit Rücksicht auf diese nicht näher darauf eingehen, welche
der aufgestellten Meinungen die richtige ist, ob diejenige, welche
infolge der Nichtratifizierung der Abkommen durch die kleinen
Balkanstaaten Serbien und Montenegro das Haager Abkommen
für alle, also auch für diejenigen, die ratifiziert haben, unwirksam
sein läßt (v. LISZT, ZITELMANN), oder die, welche die Abkommen
insoweit in Geltung beläßt, als sich Staaten, die ratifiziert haben,
als Kriegfübrende, nämlich in kriegerischen Handlungen, gegen-
überstehen (MÜLLER-Meiningen), oder endlich die, wonach die dem
Haager Abkommen beigetretenen Staaten sich nach Treu und
Glauben dann nicht auf die Klausel berufen können, wenn der
Nichtbeitritt einzelner Staaten für den in Frage stehenden Fall
ohne jede Bedeutung ist (NÖLDERE). Mögen auch nach den
letzteren beiden Ansichten die Abkommen von 1907 zu einem
großen Teil erhalten bleiben, mögen sie auch, wie von Deutsch-
land, Oesterreich und schließlich auch England, ım Laufe des
Krieges anerkannt worden sein, die Tatsache bleibt bestehen, daß
die Haager Konferenz von 1907 — die Pariser Deklaration von
1856, die Petersburger Deklaration von 1866 und die Haager
Konferenz von 1899 hatten ähnliche oder gleiche Klauseln — eine
solch mehrdeutige Klausel in die Welt gesetzt hat, die den Be-
stand der Kodifikation auf das subjektive Ermessen der Vertrags-
mächte abstellt. Selbst die der Sache am besten gerecht werdende
Auslegung NÖLDEKEs kann nicht befriedigen, da wir doch eben.
wie dieser selbst hervorhebt, im Laufe des Krieges die starke
Neigung unserer Gegner, unter der Führung Englands sich von der