—_— 453 —
berichtet, „offenbar auf vorheriger Verständigung mit anderen
Mittelstaaten, Holland und der Schweiz, beruhten*“. Wie aber
auch der holländische Vertreter auf der Konferenz, der General
DEN BEER PORTUGAEL, die Kleinstaaten darauf hinweist, sie möch-
ten doch aus Art. 1 und 2 die Ueberzeugung gewinnen, daß man
im voraus in Friedenszeiten nachdrücklichst die nationalen Kräfte
organisieren müsse, so hat doch weder dieser Vertreter noch
irgend ein anderer gesagt, was einzig das Wahre ist. Wenn man
aus den interessanten Verhandlungen dieser Konferenz sieht, wie
man auf Seite der Mittel- und Kleinstaaten unter Englands Füh-
rung bemüht war, die Konferenz zur Anerkennung der levee en
masse auch im okkupierten Lande zu drängen, ja wie man sogar
geglaubt hat, durch den merkwürdigen Absatz 5 der Präambel
diese Anerkennung durch die Bezugnahme auf das subsidiarisch
geltende Gewohnheitsrecht bereits erreicht zu haben, so ist dieses
Walıre eben gewesen, daß es sich um die Privilegierung von
Volkserhebungen handelte, die von vornherein jeder Organisation
spotteten, die Greis und Weib und Kind umfassen sollten, die
also weder vorher noch nachher hätten organisiert werden können.
Das ist der einzig klare Gehalt dieser Bestimmung; aber gesagt
hat es, soweit ich sehen kann, keiner.
Aber betrachten wir den Artikel weiter. Es ist ausgegangen
von einer Bevölkerung, die zu den Waffen greift, um die ein-
dringenden Truppen zu bekämpfen. Kämpfen heißt: ein Ziel
haben. Die Vertreter dieser Bestimmung würden es sicherlich
als ungeheuerlich abgelehnt haben, etwas vornherein Zweck- und
Zielloses von der Bevölkerung zu verlangen oder zu erwarten.
Das einzige Ziel, das die Bevölkerung durch dieses Privileg etwa
erreichen könnte, würde sein, den Feind von weiterem Eindringen
ins eigene Land abzuhalten. Wie soll sie nun aber das Ziel er-
reichen, wenn sie andererseits verpflichtet wird, die Waffen offen
zu führen und die Gesetze und Gebräuche des Krieges zu beob-
achten: sie, die unorganisierte und darum auch undisziplinierte