Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

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R. Zehntbauer, Einführung in die neuere Geschichte des 
ungarischenPrivatrechts. Freiburg (Schweiz) Univ.-Buchh. 
O. Gschwend 1916. 94 8. 
Nach kurzem Eingehen auf die ältere Geschichte, besonders des Tri- 
partitum von 1514 (S. 12 fgd. Siebenbürgen S. 17, Kroatien S. 19 fgd., 
und eine Uebersicht über die ungarischen Reichsgesetze der neueren Zeit 
S. 26) folgt eine genaue Darstellung der Gesetzesgeschichte des neuen unga- 
rischen Zivilgesetzbuchs von den Entwürfen von 1891/2 bis zur letzten 
Kommissionsfassung des Gesetzentwurfs, dessen wichtigste Aenderungen 
gegenüber den vorigen Entwürfen auch inhaltlich verzeichnet werden 
(S. 76—94). Der starke Einfluß des BGB. wird S. 63 betont. Die Instruktion 
des Justizministeriums forderte von den Verfassern des Entwurfs, daß es 
Rechtssicherheit schaffen, nationale Einheit herbeiführen und den gesell- 
schaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt sichern solle. Das letztere war 
zum Beispiel in den Vorschriften über die Rechtsstellung der unehelichen 
Kinder von der Kommission des Justizministeriums so radikal befolgt, daß 
die parlamentarische Kommission eine starke Rückwandlung für angezeigt 
hielt (S. 82). M.B. 
Hatschek, Die Staatsauffassung der Engländer. Verlag 
G. B. Teubner, Leipzig und Dresden 1917. 29 8, 
In diesem Vortrag der Gehe-Stiftung versucht der Vf. sachlich und in 
guter Form die Staatsauffassung der Engländer zuerst innerhalb der Hei- 
mat, dann im Verhältnis zur Außenwelt zu bestimmen, den Unterschied 
der beiden so gewonnenen Bilder zu bestimmen und zu erklären. Dem 
hergebrachten Ausdruck „municipal law“ für das innere Recht (Heimat- 
recht) im Gegensatz zum Völkerrecht möchte ich freilich nicht die tiefe 
Bedeutung beimessen, die H. S. 26 ihm gibt. H. bemerkt zum Schluß, daß 
die Kontinentalen sich immer ibre stärksten Anregungen von einem Eng- 
land geholt haben, wie es sein sollte, nicht von dem England wie es ist. 
Das gilt wohl für Gneist noch, aber kaum mehr für die letzten Jahrzehnte. 
Zu Gneists Zeit hatte aber auch England selbst noch stärkeren Antrieb 
nach einem idealen Zustand seines Staatswesens als heute. M.B. 
  
  
G. von Below, Mittelalterliche Stadtwirtschaft und ge- 
genwärtige Kriegswirtschaft. (Kriegswirtschaftliche Zeit- 
fragen 10.) Tübingen, Verlag von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) 1917. 
52 S. M. 1.50. 
Die Ausfübrungen des Verfassers über Aehnlichkeiten zwischen derKriegs. 
wirtschaft deutscher Städte im „Mittelalter“ (der Zeitbegriff ist recht weit 
gedehnt) und den gegenwärtigen wirtschaftlichen Zuständen in Deutschland 
bringen wenig Neues. Sie sind verschiedentlich von jener Kriegspolemik 
durchsetzt, die eigentümlicherweise heute viele Professoren der Geschichte
	        
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