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nicht etwa ausgeschlossen, sie seien nur nicht bevorzugt“, das wäre die
Losung. Natürlich darf auch unser einer hier seine Meinung haben und
die könnte scheinbar ziemlich übereinstimmen. Juristen, würden wir sagen,
seien bevorzugt, soweit es der Sache entspricht. Aber dabei denken wir
eben, daß es der Sache in weitem Maße entspricht. Der miles perpetuus
einerseits, die Juristen, die sich erst der Justiz, dann auch der Verwaltung
bemächtigen, anderseits, das hat unsern neuzeitlichen Staat fertig machen
helfen. Und bei den Folgerungen, die sich daraus ergeben mußten, wird
es wohl bis auf weiteres bleiben. Es ist eben doch eine ganz eigenartige
Schulung des Geistes, welche die Universität ihren Juristen mitgibt, und
ein lebendigeres Gefühl für den Wert der festen Formen des Gemeinlebens
Das gibt denn auch die Grundlage für jenes Standesbewußtsein, das einer
Aristokratie gehört, und eine solche soll unser juristisches Berufsbeamten-
tum im Staate bilden. Auf diese Weise hat es die Unabhängigkeit der
Justiz durchgesetzt und dient es jetzt auch der Vollendung des Rechts-
staates auf dem Gebiet der Verwaltung.
Voraussichtlich wird uns die Zukunft mehr oder weniger rasch mehr
oder weniger große Stücke vonParlamentarisierung unserer Staats-
leitung bringen. Dann mögen wir uns eines solchen Elements der Selb-
ständigkeit und des Bewußtseins eigner Verantwortlichkeit erst recht er-
freuen. Was an der akademischen Ausbildung unseres Juristenstandes zu
bessern ist, wird wohl in der Hauptsache der Ernst der Zeiten von selber
mit sich bringen. Auch die nötigen Verschiebungen im Lehrstoff sind ja
schon im vollen Gang. Wogegen wir uns verwahren müssen, das sind die
Bestrebungen, unsere Semester mit allerlei nützlichen und wissenswerten
Dingen zu bepacken, welche die jungen Juristen später in der Praxis durch
die unmittelbare Anschauung viel besser und viel angenehmer kennen
lernen. Non multa sed multum, heißt es bei uns. O0. M.