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politischen Stadium nicht verkennen läßt, dann spricht man von
dem einen Staate, gleichgültig welches Entwicklungsstadium man
meinen mag, dann verwendet man den einen überlieferten Namen,
ohne daß es einem zum Bewußtsein käme, daß man damit — ganz
abgesehen von der Verschiedenheit der historisch-politischen Er-
scheinungsformen — in gewissem Sinne grundsätzlich Verschie-
denes bezeichnet.
Diese Verschiedenheit ist auf juristischem Gebiete gelegen.
Es besteht nicht nur — im allgemeinen wie im besonderen —
ein Unterschied zwischen einem Staat im historisch-politischen
und im juristischen Sinne, auch an dem einen — gleich be-
nannten —- Staate sind Unterschiede festzustellen, die mitunter
dem Juristen eine Staatenmehrheit anzunehmen gebieten ?.
Für die Jurisprudenz bestehen eben andere Er-
kenntnisbedingungen alsfür Historie oder Politik,
und Ausdrücke, die diesen Gebieten gemeinsam sind, haben oft einen
stark voneinanderabweichendenSinn; so insbesondere das Wort Staat.
Staat im historisch-politischen Sinn ist eine durch gewisse
geographische und soziale Merkmale gekennzeichnete Menschen-
vielheit. Vom Staate, und zwar von ein und demselben, solange
diese Merkmale zutreffen, gleichbenannten Staate spricht man bei
einer Identität oder gewisser Kontinuität geographisch-historisch-
politischer Gegebenheiten. Eben dieselben Gegebenheiten erlauben
aber im Zweifel noch nicht, dem sie zusammenfassenden Namen
den Begriff eines einzigen Staates im Rechtssinne zuzuordnen.
Dem Juristen bleibt es selbstverständlich unbenommen,
die überlieferten Ländernamen in derselben — wie hier gleich
festgestellt sein soll — weiten Bedeutung zu gebrauchen, wie
2 Auch der bisherigen Staatslehre sind bereits — wenn auch nicht In
voller Klarheit — zwei verschiedene Bedeutungen des Staatebegriffes vor-
geschwebt; dies kam am deutlichsten darin zum Ausdruck, daß sie zwischen
einer Rechts- und Soziallehre des Staates unterschied. Inwiefern dieser
große Gedanke (vornehmlich JELLInEXs in seiner „Allgemeinen Staatslehre)
unausgedacht blieb, soll noch deutlich werden.