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Gesetz müßte das deutsche Reichsmilitärversorgungsrecht, ein-
schließlich des Angehörigen-, Hinterbliebenen- und Kriegsfürsorge-
rechts, umfassen (vgl. die Ausführung bezüglich eines Reichs-
kriegsfürsorgegesetzes im Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. 35,
S. 34, S. 58).
Das Prinzip starrer Einheitssätze im eigentlichen deutschen
Militärversorgungsrecht sollte durch abgestufte Renten ersetzt wer-
den, die an das bürgerliche Arbeitseinkommen anknüpfen würden.
Dieser Rechtsgedanke möchte die gesunden, gerechten Grundlagen
des öffentlichen Arbeiterversicherungsrechts in das eigentliche mili-
tärische Versorgungsrecht herübertragen.