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muneration, wozu selbstredend auch Tagegelder gehören, gewählt, und es
ist ausserdem ein Verbot an die Abgeordneten beigefügt. Dem gegen-
über wurde von dem Abgeordneten WeBEr-Tuünen folgender Abänderungs-
vorschlag eingebracht: Der Reichstag wolle beschliessen, den Art. 29 zu
streichen und durch folgende Bestimmung zu ersetzen: „Die Mitglieder des
Reichstages erhalten aus der Bundeskasse Reisekosten und Diäten nach
Massgabe des Gesetzes.“
In der Sitzung vom 30. März 1867 wurde das Amendement WEBER-
Tuünen angenommen, wiewohl Graf Bismarck im Namen und Auftrage der
verbündeten Regierungen die Erklärung abgegeben hatte, dass dieselben
glaubten, sich auf eine Bewilligung oder Zulassung von Diäten unter keinen
Umständen einlassen zu können’). Aus den Kreisen der Abgeordneten hatte
bereits in dieser Sitzung der Abgeordnete Dr. Ret auf die Tragweite des
Art. 29 des Entwurfes mit den Worten hingewiesen: „Sobald Sie den Besitz
eines Vermögens für etwaa Nothwendiges erklären zur Wirksamkeit im
öffentlichen Leben, so zerstören Sie auch das Leben von unzähligen edlen
Gelehrten unseres Vaterlandes. Ich behaupte, dass Sie durch Streichung
der Diäten die scheusslichste Aristokratie fördern werden, nämlich die
Aristokratie des Geldes... In welcher Lage werden Sie sein, wenn Sie
den Art. 29 annehmen ? Sie werden ein Gesetz geben, das mit der Sitte und
der öffentlichen Meinung im Widerspruche steht. Sie werden ein Gesetz
geben, das auch die besten Männer zu umgehen wissen werden. Mittel
dazu sind natürlich vorhanden; es kann ja begreiflicherweise eine Wähler-
schaft zusammentreten und sagen: ‚Wir wollen es nicht als eine Entschädi-
gung geben‘, aber hinterher kann man einem Manne ein Geschenk machen.
Dagegen lässt sich gesetzlich nichts thun®).“
Nachdem nun der Reichstag den Entwurf ganz durchberathen hatte,
erklärte der Präsident der Bundeskommissarien in der Sitzung vom 15. April
1867, dass in Betreff der bei weitem grössten Anzahl, von gegen 40 Punkten
etwa, die Regierungen bereit seien, sich die Beschlüsse des Reichstages an-
zueignen, sofern es gelinge, über die beiden Punkte, in deren gegenwärtiger
Fassung die Regierungen ein Hinderniss des Zustandekommens der Verein-
barung erblicken, eine Verständigung zu erzielen. Es seien dies die beiden
Punkte: die Sicherstellung der Heereseinrichtungen und die Frage über Be-
willigung von Diäten. Nach dieser Erklärung des Grafen v. Bismarck waren
die Mitglieder des Reichstages vor die Alternative gestellt, entweder das
Scheitern des Zustandekommens der Bundesverfassung auf sich zu nehmen,
oder aber den Art. 29 des Verfassungsentwurfs so anzunehmen, wie er
dastand, d. h. mit der Massgabe, dass sein Wortlaut den Bezug jeglicher
Entschädigung, also auch aus Privatmitteln verbot. Es hätte noch eine
dritte Möglichkeit sich herstellen lassen, dadurch nämlich, dass der in der
Sitzung vom 30. März 1867 gestellte Antrag des Abgeordneten Mxver, welcher
lautete: der Reichstag wolle beschliessen, im Art. 29 nach den Worten:
’) Stenograph. Berichte $. 474.
®) Stenograph. Berichte $. 473.