Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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sieben Exemplaren den einzelnen Landschaften zugefertigt wurden 
und die nicht in allen Einzelheiten gleichlauten, namentlich das 
Recht ertheilt „wenn sie mit böser Gewalt übersetzt werden 
wölltent“ auf Versammlungen mehrerer Kirchhören Ausschüsse zu 
wählen, welche vor den Rath in Zürich kommen und die Begehren 
der Landschaft dort eröffnen sollen °*), In dem Kappeler Brief von 
1531, 9. Dezember, welcher allen Landvögten zugestellt wurde, 
versprach der Rath, ähnlich wie in Bern, „keinen Schirm noch 
Burgerschaft mehr zuzusagen, auch keinen Krieg mehr anzufangen, 
ohne einer Landschaft Wissen und Willen“. Ebenso wird das 
„Berichten“ der Landschaft, das schon längere Zeit üblich ge- 
wesen war, nun zu einem förmlichen constitutionellen Rechte er- 
hoben: „Und ob wir mit etwas Artiklen oder grossen ehhaften 
Beschwerungen gegen Jemand beladen wärent, dass wir gedäch- 
tint in Unserem Erlyden auch Stadt und Land nit tragenlich zu 
syn, dass wir Unsere biderbe Lüt uff dem land darum berath- 
samen und es ihnen anzeigen söllent“ ®3). 
Diese Berichterstattung geschah in Zürich, soweit dies aus 
vorhandenen Beispielen ersichtlich ist, immer in der Weise, dass 
Rathsabgeordnete auf die Landschaft hinausgingen, um den dor- 
tigen Gemeinden von der gesammten Sachlage und der Ansicht 
des Rathes Kenntniss zu geben und ihr Wolhlmeinen darüber 
zu vernehmen. Es wurde hier also mehr eine Zustimmung zu 
gefassten Beschlüssen und eine Bekräftigung einer bereits bestimmt 
vorhandenen Regierungspolitik verlangt, während sich der Rath 
  
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92) Diese Bestimmung betraf, genau genommen, zwar nur einen Theil der 
Unterthanen, die Landschaft am Zürichsee, welche auch das Recht erhielten, 
ihre Untervögte selbst zu wählen. 
*2) Die übrigen Hauptbestimmungen dieses merkwürdigen Briefes richten 
sich hauptsächlich unter dem damaligen Eindruck der unglücklichen Schlacht 
von Cappel, gegen das Andenken der Herrschaft Zwingli's und gegen die 
Geistlichkeit überhaupt, welche in der letzten Zeit allzu grossen Einfluss 
auf die Politik ausgeübt und zu dem Kriege wesentlich beigetragen hatte. Der 
Brief spricht daher von „harverloffenen Pfaffen, ufrührigen Schryern und 
Schwaben“ mit sichtlicher Bitterkeit und bestimmt: die Prädicanten sollen 
friedsam sein, auf Fried und Ruh stellen, das Gottswort nach lut beder 
Testamente verkünden und sich weltlicher Sachen nit beladen. 
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