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senes Uebereinkommen eine internationale Telegraphenvereinigung
eingeleitet.
Auf Anregung Frankreichs traten 1865 die Vertreter der
europäischen Telegraphen-Verwaltungen, mit Ausnahme derjenigen
Grossbritanniens, wo diese Verwaltung damals noch in den
Händen von Privatpersonen ruhte, zu einer Conferenz in Paris
zusammen, welche durch den am 17. Mai 1865 abgeschlossenen
Vertrag den noch jetzt bestehenden, und inzwischen vielfach erwei-
terten internationalen Telegraphenverein begründet hat. Dieser
Vertrag ordnet den internationalen Dienstbetrieb, enthält die Be-
stimmungen über Annahme und Beförderung der telegraphischen
Depeschen, über die Höhe und die Theilung der Gebühren, sowie
über die zu verwendenden Apparate und Leitungen. Für die
Weiterbildung des Vereins wurde eine periodische Wiederkehr
von Üonferenzen vertragsmässig festgestellt. Eine kleine Schrift,
welche unter dem Titel „die Telegraphie und das Völkerrecht“
von dem Direktor des Reichspostamtes FiscHEr 1876 zu Leipzig
veröffentlicht worden ist, enthält über die Entwicklung und die
heutigen Grundlagen des internationalen Telegraphenvereins inter-
essante Mittheilungen. Die erste dieser Oonferenzen fand 1868
zu Wien statt. Damals traten Serbien, Rumänien und
Luxemburg, sowie England für seine ostindischen Be-
sitzungen bei. Die Conferenz, welche 1870 zu Rom tagte,
hat sich ein besonderes Verdienst dadurch erworben, dass
sie eine Regelung der überaus schwierigen Verhältnisse herbei-
führte, welche zwischen dem internationalen Verein und den
telegraphischen Privatgesellschaften bestanden, die sich
im Besitze sämmtlicher submariner Kabel und eines grossen
Theiles der internationalen Telegraphie zu Lande be-
fanden. An den Sitzungen zu Rom betheiligte sich auch bereits
ein Bevollmächtigter Japans.
Einen vorläufigen Abschluss haben diese internationalen
Bestrebungen für eine telegraphische Weltverbindung
durch den am 22. Juli 1875 zu St. Petersburg abgeschlossenen
Vertrag, welcher seit dem 1. Januar 1876 in Kraft getreten ist,
und durch die diesem Vertrage beigegebene Ausführungs-Ueber-
einkunft für den internationalen Verkehr erhalten, welche zu