Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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Nach den Grundsätzen des Völkerrechts wird die Verpflich- 
tung der Ausführung eines Staatsvertrages in dem Augenblicke 
existent, wo die Ratification erfolgt ist. Dass der Vertrag 
vom 14. März 1884, welcher den Schutz der submarinen Kabel 
in Friedenszeiten ordnet, nur ein erster, wenn schon wichtiger 
Schritt ist, dem nach Lage der heutigen internationalen Ent- 
wickelung ein Uebereinkommen über die Behandlung dieser Kabel 
in Kriegszeiten nothwendig in nicht zu ferner Zeit folgen muss, 
darüber wird in einsichtigen politischen und wissenschaftlichen 
Kreisen kein Zweifel sein können. 
Schliesslich ist noch der Umfang, welchen das Gebiet des 
telegraphischen Weltvereins zur Zeit einnimmt, durch Mittheilung 
der Staaten, welche demselben beigetreten sind, anschaulich zu 
machen. An dem zu St. Petersburg vom 16.—22. Juli 1875 
abgeschlossenen internationalen Telegraphenvertrag nahmen fol- 
gende Staaten Theil: Belgien, Dänemark, das Deutsche 
Reich, Frankreich zugleich für Algier und Cochinchina, 
Griechenland, Grossbritannien nebst Gibraltar, Ita- 
lien, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande zugleich für 
Niederländisch-Indien, Norwegen, Oesterreich-Un- 
garn, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, 
Schweiz, Serbien, Südaustralien, Spanien, Türkei 
und Victoria, ferner Egypten, Brasilien, Britisch- 
Indien, Japan und Persien. Sodann sind noch folgende Staaten 
hinzugetreten: Bulgarien, Bosnien und die Herzegowina, 
die Capcolonie und Westgriqualand, Montenegro, Na- 
tal, Neu-Süd-Wales, Senegal und Siam. — Nur China, 
das grösste asiatische Mittelreich, ist, seinem Zuge nach Abgeschlos- 
senheit folgend, dem Welttelegraphenvereine bisher nicht beigetreten. 
In der internationalen Oonferenz, welche im Sommer des 
vorigen Jahres in Berlin tagte, war das Streben darauf gerichtet, 
den Betrag der vielfach übertrieben hohen internationalen Tele- 
graphengebüren in angemessener Weise herabzusetzen. Dieses 
Project stiess auf grosse Schwierigkeiten, und lediglich der Energie 
und dem grossen Geschick des leitenden Präsidenten STEPHAN 
ist es zu verdanken, dass wenigstens einige Zugeständnisse in 
dieser Richtung erzielt wurden.
	        
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