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einsmitglieder vereinfacht. Es ist hierzu nur erforder-
lich, dass dieser Beitritt der Regierung der schweize-
rischen Eidgenossenschaft auf diplomatischem Wege
angezeigt und von dieser den übrigen Vereinsländern mitgetheilt
wird. In der dem Vertrage beigegebenen Denkschrift vom
1. Juni 1878 heisst es, „die fortgeschrittene Entwicklung und Be-
festigung des Vereins hat es gestattet, in dem neuen Vertrage die
Angelegenheit nunmehr dergestalt zu regeln, dass die zur Zeit noch
ausserhalb des Vertrages stehenden Länder auf Verlangen jeder
Zeit in den Verein aufgenommen werden können, und dass der
Beitritt mit voller Rechtskraft die Zustimmung zu allen Fest-
setzungen des Vereinsvertrages und die Zulassung zu allen durch
denselben gewährten Vortheilen zur Folge hat.“
Aufdie vollendetere Ausbildung des Vereins ist auch
die Bestimmung des Art. 19 zurückzuführen, welche den Art. 18 des
Berner Vertrags dahin abändert, dass die Congresse des Vereins
nicht alle drei, sondern nur alle fünf Jahre stattfinden sollen.
Als Contrahenten des Pariser Vertrages werden sämmt-
liche Contrahenten des Berner Vertrages und von diesen
für Dänemark und Portugal, Spanien, Frankreich
und die Niederlande auch die Colonien, sowie für Gross-
britanien „verschiedene* Colonien und Britisch-Indien auf-
geführt. Neue Contrahenten sind folgende: die argenti-
nische Republik, Belgien, Brasilien, Canada, Japan,
Mexiko, Peru, Persien und Salvador.
Von diesen Staaten waren, wie aus der Denkschrift vom
1. Juni 1878 hervorgeht, die argentinische Republik,
Belgien, Brasilien, Persien und Japan in der Zwischenzeit
dem Berner Vertrag bereits beigetreten. In der Denkschrift
werden als neue Contrahenten aufgeführt: Canada, Chile,
Hayti, Hawai, Liberia, Mexiko, Peru, Salvador, Uru-
guay und Venezuela. Es heisst dann weiter: diejenigen von
Canada, Mexiko, Peru und Salvador haben den Vertrag
unterzeichnet, die Republiken Chile, Liberia, sowie Honduras
haben nachträglich dem Vertrage zugestimmt. Die Abgesandten
der übrigen vorbezeichneten Länder haben nachträglich den Bei-
tritt zum Vereine in Aussicht gestellt.