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Die Denkschrift enthält noch folgende sehr bemerkenswerthe
Worte: „Der Berner Vertrag ist von 22, der Pariser
Vertrag von 32 vertragschliessenden Theilen unterzeichnet. Zur
Zeit der Gründung des Vereins umfasste er 716000 Quadrat-
meilen mit 315 Millionen Einwohnern; nach dem Pariser Ver-
trage umfasst er 1300000 Quadratmeilen mit etwa 750 Mil-
lionen Einwohnern. — — — Der neue Vertrag wird als
ein weiterer Fortschritt im Verkehrsleben der Völker
bezeichnet werden dürfen. Er schlingt ein sichtbares
Band der Einheit um fast alle civilisirten Nationen,
bringt ihnen die Wohlthaten derselben zum Bewusstsein, und
bildet einenkräftigen Antriebzuähnlichen Bestrebungen
auf verwandten Gebieten. Nach vielen Millionen zählen die Ein-
zelnen, welche seine erleichternden und befreienden Wirkungen für
den Verkehr und den Gedankenaustausch in den verschiedenen mate-
riellen und geistigen Beweisen der menschlichen Thätigkeit täglıch
erfahren. Auf die autonom gebliebene innere Gesetzgebung
und Verwaltung der einzelnen Staaten für den hier in Betracht
kommenden Zweig des öffentlichen Dienstes üben die Bestimmungen
des Vereinsvertrages, wie sich schon jetzt ergeben hat, eine erfreu-
liche Rückwirkung aus, im Sinne des Ausgleichs bestehender
Verschiedenheiten und der Anerkennung und Annahme des
Vollkommneren,, wo es sich vorfindet. Das Centralorgan des
Vereins, unter der oberen Leitung der bewährten schweizerischen
Postverwaltung, entfaltet eine verdienstliche, fördernde und aus-
gleichende Thätigkeit. Während der drei Jahre des Bestehens
des Berner Vertrages, ist, soviel hier bekannt, der Fall der
Anrufung des in ihm vorgesehenen Schiedsgerichtes
nur einmal vorgekommen. Ein fortlaufender Austausch
der Ideen, Erfahrungen und Ergebnisse zwischen Vereinsverwal-
tungen, hält gleich einer pulsirenden Lebenskraft, den Gesammt-
organismus in Thätigkeit, und was die einzelne Verwaltung
durchgreifend Nützliches schafft, wird von den übrigen andern
verschiedenen Erdtheilen alsbald vernommen und nach einiger
Zeit meisthin zum Gemeingut gemacht. Wie dessen Verwerthung
für den Völkerverkehr sich in der Praxis gestaltet, dafür liefern
die besonderen Vorlagen einen Beleg, welche unter heutigem