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über dem obergerichtlichen Urtheile der Staaten, welches sich
gegen die Gültigkeit eines Unionsgesetzes oder Unionsvertrages
oder, sofern es sich um die Gültigkeit eines Staatengesetzes
gegenüber einem Unionsgesetze handelt, für die Gültigkeit einer
im Widerspruch mit letzterem stehenden staatenrechtlichen Rechts-
norm ausgesprochen hat, gleichviel ob sie in einem Gesetze,
einem Vertrage oder einer Verordnung enthalten ist. Hier tritt
die Bedeutung des Oberbundesgerichts als Wahrer der von der
Zentralgewalt ausgehenden Rechtsnormen in prägnanter
Weise hervor. Des Weitern hat das Oberbundesgericht, abgesehen
von der bereits erwähnten exklusiven Kompetenz, in Sachen der
Admiralitäts- und Seegerichtsbarkeit zu erkennen, in Sachen, in
welchen die Vereinigten Staaten Partei sind, bei Streitigkeiten
zwischen verschiedenen Staaten, zwischen einem Staat und den
Bürgern eines andern Staates, zwischen den Bürgern verschiedener
Staaten, zwischen den Bürgern desselben Staates, wenn es sich
um einen Rechtsstreit über Ländereien handelt, die seitens ver-
schiedener Staaten zugesprochen werden und bei Rechtsstreitig-
keiten zwischen einem Staat oder seinen Bürgern einer- und frem-
den Staaten oder deren Bürgern anderseits. Endlich steht ihm
noch die Entscheidung über die Appellation gegen die Urtheile
des Court of Claims zu!?). Aus dem Gesagten ergiebt sich, dass
das Oberbundesgericht auf die Auslegung der Verfassung und die
Frage nach der Rechtsgültigkeit der Gesetze und Verordnungen
und somit auf den Schutz der verfassungsmässig den Bürgern
garantirten Rechte gegenüber den Handlungen der Exekutivgewalt
einen sehr weitgehenden Einfluss ausübt. Mit Einräumung dieser
Kompetenz zur Entscheidung, ob eine Handlung der Verwaltungs-
behörde rechtsgültig ist oder nicht, hat aber das Oberbundesgericht
keineswegs eine Ueberordnung über den Organen der Verwaltung
12) Der Court of claims entscheidet über all claims founded upon any law
of congress or upon any regulation of an executive department or upon any
contract, expressed or implied with the government of the United states
and all claims which may be referred to it by either house of congress, all
set-offs, counter claims, claims for domages, whether liquidated or unliqui-
dated, or other demands whatsoever, on the part of the government of the
United states against any person making claim against the government in
the said court.