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ihre Erkenntnisse eingelegte Rechtsmittel der Kassation ent-
scheidet. Er ist also das Oberaufsichtsgericht, das Gericht,
durch welches der Staat seine Aufsichtsgewalt in prägnan-
ter Weise ausübt und diesem Charakter entspricht es vollkom-
men, wenn die französische Jurisprudenz von dem Kassations-
hofe sagt, er sei le tribunal unique et södentaire
aupres du corps l&gislatif. Erkassirt im öffentlichen
Interesse die Urtheile der untern Instanzen, welche das
materielle Recht verletzen oder die Prozessformen nicht ge-
hörig beobachten, er wahrt hierdurch die Einheitlichkeit der
Rechtsprechung, und um desswillen sagt die französische Rechts-
wissenschaft von ihm: il est institu& pour maintenir
la saine et uniforme application des lois. Der Kas-
sationshof besteht aus drei Abtheilungen, der chambre des
requätes, der chambre de cassation civile und der
chambre de cassation criminelle. Eine jede dieser Kam-
mern ist mit 11 Mitgliedern besetzt; den Vorsitz des ganzen
Hofes führte vormals der Justizminister, jedoch ist seit 1830
diess ausser Uebung gekommen. Die chambre des requätes
entscheidet in Civilsachen über die Zulässigkeit des eingelegten
Kassationsrekurses; bejaht sie dieselbe, so verweist sie die Sache
vor die Civilkammer, andernfalls verwirft sie das Kassationsgesuch
als unstatthaft, welcher Entscheidung der Charakter eines Defini-
tivum innewohnt. Ausserdem vernichtet sie Urtheile der Civil-
gerichte wegen Machtüberschreitung, übt gewisse Funktionen als
Disziplinargericht gegen richterliche Beamte aus und verweist eine
Sache von einem Gerichte an ein anderes aus den im Obigen
angebenen Gründen. Die Zivilkammer entscheidet die Kassatio-
nen, welche ihr von der chambre des requetes zugewiesen werden,
ferner alle Kassationsrekurse in Expropriationssachen, ohne
dass dieselben vorher an die chambre des requätes gelangen, Be-
schwerden des öffentlichen Ministeriums zur Wahrung
des Rechts und Rekurse in richterlichen Disziplinarsachen.
Die Strafkammer entscheidet die Kassationsrekurse in Straf-
sachen, mögen sie von den Parteien oder dem öffentlichen Mini-
sterium eingelegt worden sein, auch die zur Wahrung des Gesetzes
erhobenen, sie vernichtet Urtheile der Instanzgerichte wegen Macht-