Was ist und wie entsteht Verfassungsrecht in den
Vereinigten Staaten von Amerika.
Von
H. von Horısr.
Dieser Aufsatz ist veranlasst durch die in Band II. Heft 1
dieser Zeitschrift veröffentlichte Abhandlung von Dr. Eu6En
SCHLIEF, „Studien über Verfassungsgeschichte und Ver-
fassungsrecht der Vereinigten Staaten von Amerika“
und das 1880 erschienene Buch desselben Verfassers „Die Ver-
fassungder Nordamerikanischen Union“. Dieses Buch
und mein für MARQUARDSEN’S Handbuch des Oeffentlichen Rechts
geschriebenes „Staatsrecht der Vereinigten Staaten von
Amerika“ sind die neuesten deutschen Arbeiten über das
Verfassungsrecht der grossen transatlantischen Republik. Beide
beanspruchen, Darstellungen des „geltenden“ Verfassungsrechts
derselben zu sein, aber nicht nur hinsichtlich vieler Einzelheiten
widersprechen sich ihre Angaben darüber, was Rechtens sei, son-
dern auch in Betreff eines grossen Theils der wichtigsten, ja
geradezu entscheidender Grundfragen stehen sie sich schroff gegen-
über. Ich habe ScuLier für einen „nicht verlässigen Führer“ er-
klärt und behauptet, er gebe „zum sehr grossen Theil nicht, wie
er verspricht, ‚das geltende Verfassungsrecht der Union‘, sondern
statt dessen, was seiner Ansicht nach Verfassungsrecht sein sollte,
aber nur seiner irrthümlichen Ansicht nach Verfassungsrecht ist“;
und er hat jetzt dagegen mir vorgeworfen, dass mein „Staatsrecht“
„ganz entschieden weniger kritisch“ sei als meine „Verfassungs-
geschichte“ der Vereinigten Staaten, was wohl jeder Leser min-