Object: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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Nach vorstehenden Vorschriften haben sich die Staats- und Koͤrperschafts-Behoͤr- 
den zu achten. 
Stuttgart den 3. November 1841. 
Wilhelm. 
Der Minister des Innern: 
Schlaper. Auf Befehl des Könige, 
der Staats-Sekretär: 
Vellnagel. 
B) Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 8. d. M. 
dem Finanzrath Vayhinger bei der Zoll-Direbtion die nachgesuchte Erlaubniß 
znädigst ertheilt, den ihm von des Königs von Preussen Majestät verliehenen rothen 
Adler-Orden dritter Classe anzunehmen und zu tragen. 
C) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 7. d. M. 
die erledigte Ober-Justizrathsstelle bei dem K. Gerichtshofe in Ulm dem Ober-Justiz= 
Assessor Hölder in Eßlingen, " 
dieerledigteGerichts-NotarsstelleinBacknangdemPupilleniAmts-Aktuar 
chmid bei dem K. Stadtgerichte Stuttgart zu übertragen, 
die erledigte Gerichts-Notarsstelle in Heidenheim dem Gerichts-NRotar Jäger 
in Maulbronn, und 
die hiedurch in Erledigung gekommene Gerichts-Notarsstelle in letzterem Orte 
dem Amts-Notar Taxis in Dürrwangen, Oberamts Balingen, vorerst in widerruf- 
licher Eigenschaft, zu verleihen geruht.
	        
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