Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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Die Bewerbungsschriften sind in deutscher Sprache abzufassen. 
Sie dürfen den Namen des Verfassers nicht enthalten, sondern 
sind mit einem Wahlspruche zu versehen. Der Name des Ver- 
fassers ist in einem versiegelten Zettel zu verzeichnen, der aussen 
denselben Wahlspruch trägt. 
Die Einsendung der Bewerbungsschriften muss spätestens bis 
zum 1. März 1891 geschehen. Die Zuerkennung der Preise 
erfolgt am 17. October 1891. 
Als Preise für die würdig befundenen Arbeiten setzen wir 
je 2000 Mark Reichsmünze fest. 
Greifswald, im Dezember 1886. 
Reetor und Senat 
hiesiger Königlicher Universität 
Ulmann. 
Berichtigung. 
Seite 341 Zeile 7 von oben lies Batbie statt Barbie.
	        
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