Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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schreiben, dessen Abfassung allerdings zu den schwierigeren Auf- 
gaben einer Regierungskanzlei gehört und ein lebhaftes Verständ- 
niss für die Denkungsart des Volkes voraussetzt, ist geradezu das 
Hauptmittel, um das Institut des Referendums wirksam und be- 
lehrend zu machen und vor der Demagogie zu bewahren, der es 
sonst unfehlbar mehr oder weniger anheimfällt. 
Es hat namentlich, vor allen andern Belehrungen, durch die 
Presse, durch Versammlungen, oder sonstige Ansprachen von Par- 
teien oder Volksfreunden, das Eine voraus, dass das Thatsäch- 
liche, was in einer solchen Botschaft über den Erlass und seine 
Motive gesagt ist, von dem Volke auf Treu und Glauben an- 
genommen und in der Regel auch von Niemand mehr angefochten 
wird. Alle bedenklicheren Parteimanöver, die von Fälschung der 
Thatsachen, oder Unterschiebung von geheimen Beweggründen und 
falschen Auslegungen des Sinnes und der Tragweite der Gesetzes- 
vorschläge ausgehen, werden dadurch von vorneherein und grössten- 
theils abgeschnitten. Es bleibt bloss ein Widerstreit von Ideen 
und politischen Ansichten übrig, der nichts Demoralisirendes hat. 
Eine jede solche, in echtem Sinne väterliche Ansprache, welcher 
das Volk mit Vertrauen entgegenkommt, ist ferner eine Ver- 
stärkung des innerlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Regie- 
rung und Volk, ohne dass der Staat eine todte Maschinerie ist, 
deren Werth schliesslich nur nach einem möglichst regelmässigen 
und daher gewöhnlich ebenso geist- als geräuschlosen Gange be- 
messen wird. 
4) Die Stimmgebung erfolgt jetzt bei dem Referendum 
immer gleichzeitig an einem und demselben bestimmten Tag, der 
bei dem Eidgenössischen Referendum „nicht früher als 4 Wochen 
nach geschehener ausreichender Bekanntmachung des fraglichen 
Bundesgesetzes oder Bundesbeschlusses* anberaumt werden darf. 
Man will damit den Uebelstand vermeiden, der dem eigentlichen Veto 
anhängt, welches innerhalb eines bestimmten Zeitraumes succes- 
sive und beliebig erfolgen kann. Da reisst dann eine Gemeinde 
die andere oft mit sich fort und sobald ein Erfolg in Aussicht 
zu sein scheint, stimmen manche Politiker geringeren Schlages, 
deren Hauptmaxime darin besteht, stets auf der Seite des Er- 
folges zu sein, mitunter anders, als es sonst der Fall gewesen sein
	        
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