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vom 26. April 1877 Z. 93 (Hyr Sammlung, II. Band No. 131,
S. 600) diese Incompetenzeinwendung verworfen und zwar
hauptsächlich aus dem Grunde:
„weil der galizische Religionsfond, aus welchem die ein-
geklagten Zahlungen eventuell zunächst zu leisten wären, sowie
überhaupt alle Religionsfonde mit ihren sämmtlichen Erfor-
dernissen und Bedeckungen in den Staatshaushalt
und resp. in das jährliche Finanzgesetz der Staats-
einnahmen und Ausgaben einbezogen erscheinen,
weil alle nicht durch die speziellen Einkünfte jedes einzelnen oder
provinzialen Religionsfondes bedeckten Ausgaben vom Staate
getragen werden und weil daher jeder berechtigte Zah-
lungsanspruch an einen k. k. Religionsfond in Wahr-
heit ein Anspruch an das k.k. Staatsärar ist“.
B. Am Hradschin zu Prag besteht seit langer Zeit ein
Kloster der baarfüssigen Carmeliterinnen, welchem mit dem aller-
höchsten Handschreiben Kaiser Ferdinand II. dto. Prag, den
22. September 1656 als eine beständige Fundation und Stiftung
aus deu Salz-, Wein- und Bier-Tax-Gefällen in Böhmen zum
Unterhalte ein jährlicher Betrag von 3000 fl. angewiesen wurde.
Unter Kaiser Josef II. wurde zwar im Jahre 1782 der Orden
aufgehoben und lediglich den damals vorhandenen Uonventualen,
welche freiwillig in der ihnen angewiesenen Behausung vereint
bleiben wollten, ein lebenslänglicher Sustentationsbetrag jährlicher
150 fl. gewährt, allein mit der — zur Zeit (des absoluten Regimes
erlassenen — a.-hı. Entschliessung vom 28. November 1820 wurde
dem Orden abermals die Aufnahme von Novizen mit der Maass-
gabe gestattet, dass den mit Genehmigung der Regierung auf-
genommenen Conventualen lebenslängliche Dotationen in ziffer-
mässig bestimmter Höhe zugesichert wurden.
Die auf diese Weise zugesicherten Sustentationsbeträge
wurden dem Ordensconvente bis zum Schlusse des Jahres 1876
anstandslos ausbezahlt.
Bei der verfassungsmässigen Feststellung des Etats für das
Jahr 1877 wurden die ordentlichen Ausgaben des böhmischen
Religionsfondes mit circa 20000 fl. ö. W. geringer eingestellt,
als dies im Vorjahre geschehen war und es wurde im Verlaufe