— 497° —
pflegten lange den Versammlungen des magnum consilium, ins-
besondere den Rechtsprechungen des House of Lords beizu-
wohnen. In diesem Verhältniss hat man den Ursprung der innigen
Verbindung zwischen den Ministern der Krone und dem Parla-
ment unter dem parlamentarischen System finden wollen. Der
Privy Council erkannte sich aber bald das Recht einer eigenen
Rechtsprechung zu und schied so aus dem Parlamente aus.
Aus dem Privy Council ist das Ministerium hervorgegangen.
Der Privy Council war zu gross, um in der Lage zu sein, alle
ihm überwiesenen Angelegenheiten zu behandeln, und er hatte
sich desshalb sehr bald in Comites getheilt. Die Könige be-
gannen auch sich mit einem kleineren, gewöhnlich zufällig zusam-
menberufenen Rathe zu umgeben. So finden wir unter Carl I.
„die Junte“, unter Carl II. „den Cabal“. Ein bemerkens-
werthes Project von WILLIAM TeMmPLE diesem durch praktische
Gründe geschaffenen Verhältniss eine gesetzliche Grundlage zu
geben, ist bei MAcAuLAY°) erwähnt.
Die Revolution von 1688 bildet im englischen Staatsleben in
manchen Beziehungen und so auch in dieser einen wichtigen Wende-
punkt. Seit dieser Zeit existirt, im Gegensatz zu dem vormaligen pre-
rogative government, das sogenannte parliamentary
government. WILHELM und MARIA hatten dem Parlamente und
einer Revolution den Thron zu danken und konnten ihre könig-
liche Gewalt mithin nicht auf „Gottes Gnaden“ bauen, sondern
mussten dieselbe fortwährend auf das Parlament, d. h. die Majo-
rität des Parlamentes stützen. Vormals waren die verschiedenen
Inhaber der vornehmsten Kronämter, ebenso die vornehmsten
Räthe der Krone öfters von conträren politischen Ansichten und
sie hatten dieselben auch im Parlamente gegen einander ver-
fochten. Unter den Häusern PLANTAGENET, TUDoR und STUART
hatte man wohl Minister gehabt, aber noch kein Ministerium.
Je mehr es aber für die Krone nothwendig wurde, sich von den
Beschlüssen des Parlaments, da sie einmal gefasst waren, leiten
zu lassen, desto wichtiger, ja nothwendiger wurde es, diese Be-
schlüsse in die von der Krone gewünschte Richtung zu leiten. Nur
8) History of England. Chap. I.