Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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weise oder einer bestimmten Politik verbinden, wozu der Souverän 
noch nicht seine Zustimmung gegeben, nicht ohne diese ins 
Werk gesetzt werden können, wie sie auch der Zustimmung 
des Premiers und, wenn möglich, des Oabinets bedürfen ?!). 
bb. Dem Parlament gegenüber. 
Die Minister der Krone sind dem Parlamente verantwortlich. 
Gewöhnlich hat sie ein Votum des Unterhauses zu den von 
ihnen bekleideten Stellen geführt: ein anderes kann ihnen die- 
selben wit gleicher Leichtigkeit rauben. Im Unterhause liegt 
nämlich unstreitig auch in dieser Hinsicht der Schwerpunkt des 
Parlaments. 
Damit auf der einen Seite die Personen, welche für den 
Gang der Regierung verantwortlich sind, auf die Beschlüsse des 
Parlaments Einfluss üben können, auf der anderen hingegen das 
Parlament auch sie wieder, so zu sagen, unmittelbar in Händen 
habe und dadurch in den Stand gesetzt werde, die Regierung zu 
leiten, ist es eine constitutionelle Regel, dass alle Mitglieder des 
Cabinets (ja sogar des Ministeriums, die Inhaber von Hofämtern 
ausgenommen) im Parlament Sitz haben müssen. Von dieser Regel 
kann eine zufällige Ausnahme nur dann stattfinden, wenn die 
Aussicht vorhanden ist, dass das betreffende Mitglied des Oabinets 
(oder des Ministeriums) in kurzer Zeit durch eine Wahl in das 
Unterhaus gelangen wird, wie ja derselbe auch beim Eintritt ins 
21) Als im Russeu’schen Cabinet Lord PALMERSToN die Absicht zeigte, das 
Departement der auswärtigen Angelegenheiten ganz nach eigenem Gutdünken 
zu leiten, erhielt er in 1850 die ausdrückliche Instruction, der Königin 
bestimmte Vorschläge zu machen, so dass sie klar sehen könne, wozu sie 
ihren Beifall zu geben habe, und ebenso dass er das, wozu sie ihre Zustimmung 
gegeben, nicht nach Belieben ändern oder modifiziren möge. — Nach dem 
Staatsstreiche Napoleon’s (1851) erklärte Lord PALMERSToON dem französischen 
Botschafter in London in einer Unterredung eigenmächtig „seine vollständige 
Billigung des Verfahrens des Präsidenten, welcher seiner Ueberzeugung nach 
nicht anders habe handeln können.“ Er vertheidigte und setzte diese An- 
schauung näher auseinander in einer Depesche an den englischen Bot- 
schafter in Paris, welche wichtige Depesche weder der Königin 
noch dem Premier vorgelegt worden war. Diese Handlungs- 
weise hatte die Verabschiedung PALMERSToN’s zur Folge.
	        
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