Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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einen zum Staatsminister und ersten Mitglied des Staatsrathes 
erwählt ($ 5, wie dieser Paragraph seit der Einführung des 
Staatsministeramtes im Jahre 1876 lautet). Wir haben gesehen, 
dass dieselbe constitutionelle Regel auch in England, Dänemark 
und Norwegen Geltung hat, ebenso wie sie nach den parlamen- 
tarischen Regierungsprincipien des erstgenannten Landes ange- 
wendet wird. — Die Staatsräthe werden im Staatsrathe ernannt 
(8 28), Jedoch ohne Vortrag), gleichwohl ist hier, wie anders, 
die Contrasignatur erforderlich (8 38). Der König ist in seiner 
Wahl in keiner anderen Hinsicht gebunden, als 1) dass die Staats- 
räthe kundige, erfahrene, redliche und allgemein geachtete, ein- 
geborene‘) Schweden und reinen evangelischen Glaubens 
sein sollen (88 4, 28); 2) dass von den drei Staatsräthen ohne 
Departement mindestens zwei ein bürgerliches (in Gegensatz so- 
wohl zu einem militärischen als einem kirchlichen) Amt 
verwaltet haben müssen (8 6, letztes mom.); und 3) dass Vater 
und Sohn oder Brüder nicht gleichzeitig Mitglieder des Staats- 
rathes sein können ($ 5). Die letzte Bestimmung ist auch in dem 
Norwegischen Grundgesetze & 12, letztes mom., enthalten, fehlt 
aber in dem dänischen. Das norwegische Grundgesetz fordert 
norwegisches Bürgerrecht ($ 12 mom. 1)*”), das dänische däni- 
sches Bürgerrecht ($ 17)*). Nur das norwegische Grundgesetz 
hat eine Altersbestimmung ($ 12 mom. 1), wie es auch, gleich der 
schwedischen Verf.-Urk., das evangelisch-lutheranische Glaubens- 
bekenntniss fordert (N. @. 8 92) und ferner verlangt, dass der 
Betreffende der Staatsverfassung und dem Könige Treue schwöre 
und der Landessprache mächtig sei (N. G. $ 92). In England 
wird, wie oben nachgewiesen ist, um zum Privy Councillor er- 
nannt werden zu können, gefordert als britischer Unterthan ge- 
boren zu sein. 
45) „Beruft und ernennt“ (Verf.-Urk. 8 4). 
*6) Ein naturalisirter Ausländer, der im übrigen dieselben Rechten und 
Vortheilen wie ein eingeborener Schwede geniesst, kann jedoch nicht zum 
Mitglied des Staatsrathes ernannt werden ($ 28, mom. 2). 
47) Wie auch entweder im Lande geboren zu sein ($ 92 a, b) oder 
gewisse andere Qualificationen zu haben ($ 92 c, d, e). 
48) Dieses Recht kann auch durch Naturalisation erworben werden 
(Dänisches Grundgesetz $ 51). 
Archiv für öffentliches Recht II. 3. 4. 35 
 
	        
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