— 540 °—
dessen Anmerkung im Protokolle des Staatsrathes sowie, wenn ein
solches nicht abgegeben worden ist, die Verantwortlichkeit des
Staatsrathes, und zwar die gemeinsame Verantwortlichkeit in
jeder speciellen Frage. So wurde die Stellung des Staatsrathes
von den leitenden politischen Geistern des Jahres 1809 gedacht.
Ist nun diese Stellung seitdem verändert worden?
Es kann nicht geläugnet werden, dass die Eintheilung in
Departements eine gewisse Zersplitterung des Staatsrathes hervor-
gerufen hat, welche durch die Reform der Repräsentation im Jahre
1866 noch bedenklicher geworden ist und ein die verschiedenen
Departements und Departementchefs zusammenhaltendes Band
zu noch grösserer Nothwendigkeit werden liess. Wie ausdrück-
lich man auch bei der Durchführung der Reform der Volks-
vertretung erklärt haben mag, dass diese Reform nur eine
Umbildung der Zusammensetzung der Repräsentation zum
Ziel habe, und wenn man auch dem Dictamen des Königs zum
Protocolle des Staatsrathes vom 14. April 1868, dass „der
Geist der Verfassung Schwedens durch die vorgenommene Um-
bildung der Zusammensetzung der Nationalrepräsentation
nicht verändert worden ist“, beistimmen muss, so kann man doch
nicht läugnen, dass hiernach, mehr denn je zuvor, eine starke
Ziusammenschliessung des Staatsrathes erforderlich geworden ist,
um bei den nunmehr jährlichen Reichstagen das Recht der
königlichen Macht und eine organische Entwickelung mit erforder-
licher Kraft geltend machen zu können. Dieser Forderung hat
man nun durch die im Jahre 1876 geschehene Einsetzung des
Staatsministeramtes zu entsprechen gesucht.
Man braucht nicht, wie geschehen ist, zu befürchten, dass mit
dieser Aenderung der Parlamentarismus vollständig nach Schweden
gekommen ist. Die Blume des Parlamentarismus wächst nur in
England in natürlichem Klima, und wenn sie nach anderen Ländern
überführt worden ist, um in der Treibhausluft in den Kammern
der Vertretungskörper gezüchtet zu werden, hat sie keine beson-
ders begehrenswerthen Früchte getragen. Schweden vermisst auch
die englisch-nationalen Voraussetzungen für den Parlamentarismus.
Es ist dazu eine reiche, hochgebildete Aristokratie erforderlich, die
obne nennenswerthe materielle Entschädigung für den Staat leben