Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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dessen Anmerkung im Protokolle des Staatsrathes sowie, wenn ein 
solches nicht abgegeben worden ist, die Verantwortlichkeit des 
Staatsrathes, und zwar die gemeinsame Verantwortlichkeit in 
jeder speciellen Frage. So wurde die Stellung des Staatsrathes 
von den leitenden politischen Geistern des Jahres 1809 gedacht. 
Ist nun diese Stellung seitdem verändert worden? 
Es kann nicht geläugnet werden, dass die Eintheilung in 
Departements eine gewisse Zersplitterung des Staatsrathes hervor- 
gerufen hat, welche durch die Reform der Repräsentation im Jahre 
1866 noch bedenklicher geworden ist und ein die verschiedenen 
Departements und Departementchefs zusammenhaltendes Band 
zu noch grösserer Nothwendigkeit werden liess. Wie ausdrück- 
lich man auch bei der Durchführung der Reform der Volks- 
vertretung erklärt haben mag, dass diese Reform nur eine 
Umbildung der Zusammensetzung der Repräsentation zum 
Ziel habe, und wenn man auch dem Dictamen des Königs zum 
Protocolle des Staatsrathes vom 14. April 1868, dass „der 
Geist der Verfassung Schwedens durch die vorgenommene Um- 
bildung der Zusammensetzung der Nationalrepräsentation 
nicht verändert worden ist“, beistimmen muss, so kann man doch 
nicht läugnen, dass hiernach, mehr denn je zuvor, eine starke 
Ziusammenschliessung des Staatsrathes erforderlich geworden ist, 
um bei den nunmehr jährlichen Reichstagen das Recht der 
königlichen Macht und eine organische Entwickelung mit erforder- 
licher Kraft geltend machen zu können. Dieser Forderung hat 
man nun durch die im Jahre 1876 geschehene Einsetzung des 
Staatsministeramtes zu entsprechen gesucht. 
Man braucht nicht, wie geschehen ist, zu befürchten, dass mit 
dieser Aenderung der Parlamentarismus vollständig nach Schweden 
gekommen ist. Die Blume des Parlamentarismus wächst nur in 
England in natürlichem Klima, und wenn sie nach anderen Ländern 
überführt worden ist, um in der Treibhausluft in den Kammern 
der Vertretungskörper gezüchtet zu werden, hat sie keine beson- 
ders begehrenswerthen Früchte getragen. Schweden vermisst auch 
die englisch-nationalen Voraussetzungen für den Parlamentarismus. 
Es ist dazu eine reiche, hochgebildete Aristokratie erforderlich, die 
obne nennenswerthe materielle Entschädigung für den Staat leben
	        
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