Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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thümlicher Art.“ Diese Gruppen sollen sämmtliche Frauen und 
Kinder gemeinsam gehabt haben, derart, dass jede Frau jedem 
Mann geschlechtlich zu dienen genöthigt war (Hetärismus) und 
Frauen und Kinder lediglich Vermögensstücke der primitiven 
Gemeinschaft waren!!). Bei solchem Zustand war Ehebruch 
innerhalb des Geschlechtes unmöglich, nur Verkehr mit Genossen 
eines anderen Geschlechtes konnte Ehebruch oder Unzucht heissen. 
Gleichzeitig herrscht volle Vermögensgemeinschaft sowohl an 
Mobilien als an Immobilien '?), die Kinder werden aus dem 
gemeinsamen Vermögen erhalten, ihr individuelles Verhältniss 
zur Mutter tritt zurück; sie sind Hordenkinder!?). Es werden 
nicht spezielle Verwandtschaftsgrade einzelner Personen zu einander 
unterschieden, das ganze Geschlecht zerfällt vielmehr in gewisse 
Altersclassen: Väter, Mütter, Geschwister, Kinder, ohne Rück- 
sicht darauf, ob ein näheres Verhältniss zwischen einzelnen Indivi- 
duen nachweisbar ist oder nicht %.. Diese Angaben beziehen 
sich nur auf den Urtypus der Geschlechtsgenossenschaft, welche 
später eine Reihe von Entwickelungsstufen durchmachte, so nament- 
lich: „Geschlechtsgenossenschaften mitW eibergemeinschaft“, „Haus- 
gemeinschaften“, und „das patriarchalische Haus und die staat- 
liche Familie“ 1%). Im allgemeinen „wird man den Urtypus der 
primitiven Genossenschaft nur als dasjenige Bild ansehen dürfen, 
welches sich ergiebt, wenn man die primitivsten Seiten, welche 
man bei den verschiedensten Geschlechtsgenossenschaften der Erde 
findet, doch immer so, dass neben ihnen andere, bereits höher 
entwickelte Seiten vorhanden sind, zusammenstellt* .... „Ob eine 
derartig organisirte Geschlechtsgenossenschaft auf der Erde je 
existirt hat, kann als feststehend nicht angesehen werden 1°).* 
Schon dieses Zugeständniss aus der Feder des wissenschaft- 
lichen Vaters der Geschlechtsgenossenschaft ist geeignet einiger- 
maassen stutzig zu machen. Die Art aber, wie er zu ihrem Bilde 
11) Grundlagen, S. 102, 117, 119, 175, 894, Geschlechtsgen. der Urzeit 
S. 4, Anfänge der Oultur S. 16. 
12) Grundlagen S. 56, 202, 305 ff. 12) 1. c. 190. 
ı) Ein Theil der folgenden Ausführung ist der citirten Besprechung 
in Grünaut's Zeitschrift entnommen. ?5) Bausteine II $ 108 ff. 
18) a.2.0.8. 19.
	        
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