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seeländischen und arktischen Völkern gleicht sich in einer Weise,
welche das Spiel blossen Zufalls vollständig ausschliesst ?°).
Analog ist der Fall des primitiven Rechtes. Trotz aller
Uebertragung des Rechtes von Volk zu Volk — einer Ueber-
tragung, welche wegen des innigen Zusammenhanges desselben
mit der Moral und Volkssitte überhaupt, mit grossen Schwierig-
keiten zu kämpfen hat, hat es Institute gegeben, welche überall
originär und der ganzen Menschheit oder grossen Theilen der-
selben gemein waren. STOERK bezeichnet die diesbezüglichen
Forschungen als eine Reise um die Welt mit einer Hand voll
Münzen, einen luxuriösen Haushalt mit dürftigen Mitteln. That-
sächlich sind die Mittel längst nicht mehr dürftig, trotz unleug-
barer Unvollständigkeit im Einzelnen. Es erscheint demnach nicht
gerecht das bereits Erreichte gering anzuschlagen und als blosse
Geschichte einzelner Phasen, gewonnen aus einer Menge zusammen-
hangloser Facten anzusehen. Die Details der Entwickelungen
werden allerdings niemals entdeckt werden können, das Typische
derselben aber, das was ihre Gesetze ausmacht, dieses sicherzu-
stellen, dazu scheint nach der bisherigen Erfahrung gegründete
Hoffnung zu bestehen. Eine andere immer wieder aufgeworfene
und für die sociologische Rechtslehre geradezu fundamentale Frage
ist die nach dem Werth und der Zuverlässigkeit des verarbeiteten
Stoffes. Die diesbezüglichen Einwürfe sind von KonLEr, Post
und WILKEN, welcher bekanntlich die malaischen Völker an Ort
und Stelle eingehend studirte, wiederholt und gut widerlegt
worden, Verfasser dieser Zeilen hat gleichfalls bei Gelegenheit
von Recensionsabhandlungen in Grünnaur’s Zeitschrift die Frage
mehrmals erörtert. Uebrigens ist in TyLor’s „Researches into
the early Hist. of Mankind* („Anfänge der Cultur“ 1873) Cap. I
eine vortreffliche Darstellung der diesbezüglichen Principien ent-
halten, zwar nicht bloss mit Bezug auf die rechtswissenschaftliche
Seite der vergleichenden Ethnologie, aber desshalb doch nicht
weniger auf sie anwendbar. Es bleibt abzuwarten, ob alle diese
Ausführungen in überzeugender Weise widerlegt werden, jedenfalls
ist ihre Berücksichtigung vorauszusetzen, bevor die Frage neuer-
dings erörtert werden kann. Der durchschnittliche Eindruck des
”%) Vgl. LusBock Vorgeschichtliche Zeit.